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Schwächen in Gesetz zum Verbot von „Konversionstherapien“ offengelegt

22. Dezember 2020 in Familie, 3 Lesermeinungen
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US-Mutter klagt wegen Konversionstherapie: Lehrer habe der Klasse mitgeteilt, dass es „so etwas wie Mädchen und Jungen“ nicht gebe und ihnen Materialien zu Gendertheorie präsentiert. Dieses habe das Mädchen verunsichert über ihre Identität.


Wien (kath.net/Institut für Ehe und Familie (IEF) der Österreichischen Bischofskonferenz) Ein Artikel in der National Post hat die Unwissenschaftlichkeit im Gesetz zum Verbot von „Konversionstherapien“ aufgezeigt. In dem Artikel, der am 20. November in der National Post in Kanada veröffentlich wurde (siehe Link), setzt sich die Autorin Barbara Kay mit der Bill C-6, einem Gesetz zum Verbot von „Konversionstherapien“, auseinander und zeigt die Unwissenschaftlichkeit und die Argumentationsfehler in dem Gesetzestext auf. Der Gesetzesvorschlag war im Oktober dieses Jahres mit 306 Pro-Stimmen und nur 6 Gegenstimmen, sämtliche aus den Reihen der konservativen Partei, vom Parlament angenommen worden.
 

Bis zu fünf Jahre Haft für die Ausübung von „Konversionstherapien“

Zu Beginn definiert der Gesetzesvorschlag Konversionstherapien als „Anwendung, Behandlung oder Leistung, die darauf ausgelegt ist, die sexuelle Orientierung einer Person zu heterosexuell oder die Genderidentität einer Person zu Cis zu ändern oder um nicht-heterosexuelle Anziehung oder sexuelles Verhalten zu unterdrücken“.

Der Gesetzesvorschlag fügt dem Strafgesetz fünf Straftaten hinzu, von denen drei mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könnten.

Falsche Fakten ohne wissenschaftliche Basis in der Präambel


In der Präambel des Gesetzesvorschlags steht, dass es ein Mythos sei, dass die Genderidentität „sich verändern kann oder soll“. Wie die Autorin ausführt, wurden für den Gesetzesentwurf die führenden Experten für Genderdysphorie-Forschung nicht eingebunden, denn diese hätten die neuesten Forschungserkenntnisse mitgeteilt, nach denen sich mindestens 80 Prozent aller Kinder, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, nach der Pubertät wieder mit ihrem Geschlecht identifizieren.

Ein weiterer Problempunkt in den Grundlagen des Gesetzesentwurfs sei die Vermischung von sexueller Orientierung mit Genderidentität, was zu einer „grundlegenden Ungenauigkeit“ des Begriffs „Konversion“ führe. Zum einen sei es „Konversionstherapie“ „verzweifelte Homosexuelle zu ermutigen sich als etwas wohlzufühlen, was sie nicht sind“ und zum anderen „verzweifelte Kinder mit Genderdysphorie dazu zu ermutigen sich als das wohl zu fühlen, was sie sind“.

Mutter klagt wegen Konversionstherapie in Schule

Pamela Buffone, deren Tochter die erste Klasse besucht, hat eine Einreichung beim ständigen Komitee für Justiz und Menschenrechte gemacht, weil ihre Tochter in der Schule einer „Konversionstherapie“ ausgesetzt war. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Lehrer der Klasse mehrfach den Schülern mitgeteilt habe, dass es „so etwas wie Mädchen und Jungen“ nicht gebe und ihnen Materialien zu Gendertheorie präsentiert haben soll. Dieses habe das Mädchen verunsichert bezüglich ihrer Identität.

Die Mutter hat daraufhin eine Anzeige erstattet, dass es sich in diesem Fall um eine klare Form von „Konversionstherapie“ handle, da der Unterricht dafür „gemacht sei, die Genderidentität einer Person zu verändern“. Auf Nachfrage der Eltern bei den Lehrern der Schule und vorgesetzten Stellen wurde auf den Lehrplan verwiesen, der solche Themen vorsehe. Die Eltern warten nun auf einen Anhörungstermin vor dem Menschenrechtstribunal in Ontario.

Kanada hängt bei Erkenntnissen zur Behandlung von Genderdysphorie nach

Abschließend zeigt die Autorin in ihrem Artikel auf, dass Kanada mit seinem Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien gegenüber anderen Länder zurückliege, die mittlerweile ihre Position bereits zu überdenken beginnen. So hat der National Health Service (NHS) in Großbritannien angekündigt, eine unabhängige Überprüfung der Behandlungen von Kindern mit Genderdysphorie durchzuführen. In diesem Zusammenhang hatte es bereits mehrere Anzeigen und Klagen gegen den NHS gegeben (das IEF hat berichtet).

Finnland, das über ein ähnliches Gesundheitssystem wie Kanada verfügt, hat im Juni eine Richtlinie für die Behandlung von Kindern mit Genderdysphorie herausgegeben, in der festgestellt wird, dass „die Erforschung der eigenen Identität eine natürliche Phase des Heranwachsens“ sei. In der Psychotherapie soll zuerst nach „allen Quellen des Unbehagens“ gesucht werden und nicht generell nach einem affirmativen Ansatz gearbeitet werden, bei dem vorschnell davon ausgegangen wird, dass eine Genderdysphorie vorliegt. Auch sollen operative Eingriffe bei Minderjährigen verboten werden, da es sich bei einer „Variation der Genderidentität nicht um ein Gesundheitsproblem“ handle.

Überlegungen zu einem Verbot von „Konversionstherapien“ auch in Österreich

Auch in Österreich wird immer wieder die Forderung laut, „Konversionstherapien“ zu verbieten. Ein dementsprechender Entschließungsantrag war im vergangenen Jahr zwar vom Nationalrat angenommen worden, allerdings hatte die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe festgestellt, dass ein solches Verbot nicht notwendig sei, da die Rechtslage schon genügend Möglichkeiten biete, gegen reparative Therapieformen vorzugehen.

Bezugnehmend auf den ersten Antrag wurde allerdings im September diesen Jahres ein weiterer Antrag mit dem gleichen Ziel vom Abgeordneten Yannick Shetty (NEOS) in den Nationalrat eingebracht, da Shetty mit den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe nicht übereinstimmt

 


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Lesermeinungen

 cooperatorveritatis 24. Dezember 2020 
 

LGBTTIQ-Agenda wird konsequent abgearbeitet

Kleine Nebenfeststellung, die mir beim Lesen des Artikels aber auch der Kommentare aufgegangen ist (bezogen auf Deutschland, gilt aber auch weltweit):
in den Nuller Jahren: Lebenspartnerschaftsgesetz
seit ca. 2013 (+/- 2 Jahre): ein Bundesland nach dem anderen mit
LGBT-freundlichen sogenannten
Bildungsplänen der Vielfalt
2017: Gleichgeschlechtliche Ehe (mit Adoptionsrecht!)
ca. 2018: Einführung eines sog. 3. Geschlechtes (divers) durch BGH-
Urteil
2019: Verbot von sog. Konversionstherapie

Ergo:Die LGBTTIQ-Lobby kann einen Punkt nach dem anderen auf ihrer Agenda abhaken. Die Gegenkräfte sind leider viel weniger einflußreich als diese Lobby. Schon wird daran gearbeitet, dass schwule Paare sich über Leihmutterschaft auch Kinder verschaffen können und in Frankreich dürfen seit Kurzem auch lesbische Paare auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen der reproduktiven Medizin in Anspruch nehmen.


2
 
 Chris2 22. Dezember 2020 
 

Gemerkt? Das Verbot ist eine Einbahnstraße.

Gender- und Homo-Aktivisten dürfen z.B. Kinder nach Lust und Laune verunsichern oder "umpolen". Sieht offenbar sogar der Lehrplan vor! In Deutschland ist das dank eines homosexuellen (also befangenen!) Ministers ebenfalls schon Gesetz. Im Übrigen sollte man auch den unauflösbaren Widerspruch zwischen der Gender- (alles sei nur anerzogen und daher frei wählbar) und Homolobby (Homosexualität sei angeboren, selbst kindliche Identitätssuche als Zeichen für homosexuelle Veranlagung) hinweisen.


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 Stefan Fleischer 22. Dezember 2020 

Wenn keine Unterschiede gäbe

gäbe es auch keine eigenständige Gendermedizin. Ich hatte vor einiger Zeit von unseren Spitälern eine Broschüre zu diesem Thema erhalten, diese aber dann weiter gegeben. Aber wenn man im Internet unter "Gendermedizin" sucht, findet man viele diesbezügliche Informationen. Die Quintessenz dieser Broschüre war: Die Frau muss in einigen Bereichen anders behandelt werden als der Mann, einerseits sicher auch von den psychologischen Unterschieden her, aber auch andererseits auf Grund wissenschaftlich nachweisbaren Unterschieden zwischen den weiblichen und dem männlichen Körper.


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