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| Früherer Vatikanbank-Chef wegen Geldwäsche verurteilt22. Jänner 2021 in Chronik, keine Lesermeinung Urteil folgte auf einen fast dreijährigen Strafprozess um Immobilienverkäufe zwischen 2002 und 2007, durch die der Vatikanbank IOR Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand - Verurteilte kündigten Berufung an Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der frühere Vatikanbank-Präsident Angelo Caloia (81) und sein Rechtsberater Gabriele Liuzzo (97) sind von einem Gericht im Vatikan zu jeweils acht Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche und Unterschlagung verurteilt worden. Der in die Geschäfte involvierte Sohn Gabriele Liuzzos, Lamberto Liuzzo, erhielt fünf Jahre und zwei Monate. Das erstinstanzliche Urteil folgte auf einen fast dreijährigen Strafprozess um Immobilienverkäufe zwischen 2002 und 2007, durch die der Vatikanbank IOR Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstand. Die Verurteilten kündigten nach dem Richterspruch am Donnerstagabend Berufung an. Caloia hatte sich zuletzt noch als unschuldig und Opfer einer Verschwörung bezeichnet. Der Manager leitete das gemeinhin als Vatikanbank bezeichnete "Institut für die religiösen Werke" von 1989 bis 2009. Der Vorsitzende Richter und frühere Mafia-Strafverfolger Giuseppe Pignatone befand Caloia und die beiden Mitangeklagten für schuldig, 29 Immobilien des IOR und einer von der Vatikanbank kontrollierten Gesellschaft unter Marktwert verkauft und sich dabei um rund 59 Millionen Euro bereichert zu haben. Lamberto Liuzzo half demnach, einen Teil der Gelder über Schweizer Konten zu waschen. Zusätzlich zu den Haftstrafen sprach das Gericht Geldstrafen von je 12.500 Euro für Caloia und Gabriele Liuzzo sowie 8.000 Euro für Lamberto Liuzzo aus. Den dreien wird die Ausübung öffentlicher Ämter im Vatikan untersagt. Weiter verfügte das Gericht die Einziehung von bereits beschlagnahmten 38 Millionen Euro von Konten der Beschuldigten und verurteilte sie zu mehr als 20 Millionen Euro Schadenersatz für das IOR und die Immobiliengesellschaft SGIR. Laut Vatikanangaben handelte es sich um das erste Urteil auf der Grundlage neuer, Ende 2018 eingeführter Normen zum Kampf gegen Geldwäsche und Korruption nach internationalen Standards. Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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