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| ![]() Bischof von Lourdes: Papst kommt als leidende Person22. Juni 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung In Lourdes sei der Papst "ein Kranker unter Kranken", erklärte Bischof Perrier. Johannes Paul II. wird bei seinem geplanten Besuch im August in einem Hospiz für kranke Pilger wohnen. Paris (www.kath.net / CWNews.com) Kommt Papst Johannes Paul II. am 14. und15. August nach Lourdes, wird er in einem Hospiz für kranke Pilger wohnen -das bestätigten letzte Woche französische Kirchenvertreter. "Der Papst kommtals leidende Person, die eine Pilgerreise nach Lourdes macht - ein Krankerunter Kranken", erklärte Bischof Jacques Perrier von der Diözese von Tarbesund Lourdes letzte Woche gegenüber der Presse. Der Heilige Vater wolle, so wie jeder andere leidende Pilger auch, eineWallfahrt nach Lourdes machen, um für seine Heilung zu beten, hieß es vonSeite der Kirchenvertreter. Das Service "Notre-Dame", in dem Johannes PaulII. übernachten wird, bietet 904 Betten für erkrankte Pilger undmedizinisches Personal. Es wird die 7. Frankreichreise des Papstes sein. Das erste Mal besuchte erLourdes im Jahr 1983. Anlass der Pilgerreise ist das 150-Jahr-Jubiläum derProklamation des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis. Bischof Perriersagte, der Vatikan habe die Reise noch nicht offiziell bestätigt, jedocherwarte man eine Antwort noch Ende dieses Monats. Am 15. August feiert die Kirche zwar Maria Himmelfahrt und nicht MariaEmpfängnis (8. Dezember), jedoch erwartet man hier den Höhepunkt derPilgerströme. Bischof Perrier erklärte, dass der Papst für August eingeladenwurde, da hier mit besserem Wetter für die zahlreichenOutdoor-Feierlichkeiten zu rechnen sei. Foto: (c) korazym.org Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLourdes
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