'Selbst Kirchenleute sprechen fahrlässig vom 'werdenden Leben''

3. Oktober 2005 in Deutschland


Martin Lohmann kritisiert bei Tagung in Berlin Sprachgebrauch in der Abtreibungsfrage - Bonner Rechtsprofessor Hillgruber: Eklatanter Verfassungsverstoß bei Abtreibung


Berlin (kath.net/idea)
Als einen "eklatanten Verfassungsverstoß" hat es der Bonner Juraprofessor Christian Hillgruber bezeichnet, daß die seit zehn Jahren geltende Fristenregelung mit Beratungspflicht bei der Abtreibung bis heute nicht auf ihre Wirksamkeit zum Schutz ungeborenen Lebens überprüft worden ist. Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Korrekturpflicht des Gesetzgebers vorgesehen habe, habe die Bundesregierung bislang keine Berichte über die Auswirkungen des reformierten Paragraphen 218 vorgelegt. CDU und CSU hätten das bislang lediglich kritisiert, aber keinen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht. Hillgruber sprach am 30. September in Berlin bei einem Symposium des Bundesverbandes Lebensrecht, das zum zehnten Jahrestag des Inkrafttretens der neuen Abtreibungsregelung veranstaltet wurde. Da die Zahl der jährlich gemeldeten Abtreibungen seit Jahren konstant bei rund 130.000 liege, die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter aber ebenso zurückgegangen sei wie die Zahl der Lebendgeburten, müsse man von einer ansteigenden Abtreibungsrate ausgehen, sagte Hillgruber.

Ungeborene wie "Sachen" behandelt

Für widersinnig hält es der Rechtswissenschaftler, der an der Universität Bonn den Lehrstuhl für öffentliches Recht innehat, daß Abtreibung laut Gesetz zwar rechtswidrig ist, gleichzeitig der Staat für ein flächendeckendes Angebot an Abtreibungseinrichtungen zu sorgen hat und bei angenommener Bedürftigkeit der Schwangeren die Kosten für den Eingriff übernimmt. Es sei eine "unverzeihliche rechtliche Inkonsequenz, wenn man auch für das illegale Verhalten nach einer legalen Verwirklichungsmöglichkeit Ausschau hält". Daß ein Staat, der an einer katastrophalen demographischen Entwicklung leide, sich den "Luxus" leiste, Abtreibungen zu subventionieren, und dies als "soziale Wohltat" ausgebe, die auch im Zuge der Gesundheitsreform nicht angetastet werden dürfe, zeige das Ausmaß an geistiger Verwirrung. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) habe sich angesichts von Forderungen nach einer Umstellung des Rentenversicherungssystems auf Kapitaldeckung empört, Menschen seien doch keine Sachen. "Doch das ungeborene menschliche Leben wird gegenwärtig in Schwangerschaftskonflikten eben so behandelt", kritisierte der Jurist.

Wenn Kirchenleute vom "werdenden Leben" sprechen

Der Journalist und Publizist Martin Lohmann warf den Massenmedien vor, die Öffentlichkeit zum Thema Abtreibung nicht aufzuklären. Das beginne beim Gebrauch des falschen Begriffs "Schwangerschaftsunterbrechung" für die Tötung eines ungeborenen Kindes. Irreführend seien in diesem Punkt allerdings nicht nur Journalisten: "Selbst Kirchenleute sprechen fahrlässig vom ,werdenden Leben' statt vom ,wachsenden Leben'." Damit leiste man dem Denken Vorschub, daß etwas, was noch wird, auch "weggemacht" werden könne.


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