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Oberhaus billigt Gesetz – Zustimmung des Unterhauses noch ausstehend
London (kath.net/pte)
Das britische Oberhaus hat im Eilverfahren ein Gesetz gebilligt, das das Klonen von menschlichen Embryonen zum Zweck der Fortpflanzung unter Strafe stellt. Bei Missachtung des Gesetzes drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Am Donnerstag soll das Gesetz "Human Reproductive Cloning Bill" vor dem House of Commons (Unterhaus) beraten werden, so ein Bericht der Washington Post. Mit dem Eilverfahren will die britische Regierung eine Gesetzeslücke in der Reproduktionsmedzin schließen, nachdem das US- Unternehmen Advanced Cell Technology (ACT) das Klonen eines menschlichen Embryonen zur Stammzellengewinnung bekannt geben hat.
Das Gesetz wurde beschlossen, nachdem der Oberste Gerichtshof bekannt gegeben hat, dass unter der derzeitigen Gesetzgebung die Regierung keine Kontrolle über die Verwendung von geklonten Embryonen habe. Diese Gesetzeslücke betreffe auch die Forschung mit derartigen Embryonen. Nur jene, die durch künstliche Befruchtung produziert werden, seien gesetzlich gedeckt.
Die Regierung von Premierminister Tony Blair habe sich gegen reproduktives Klonen entschieden, da dieses Verfahren unsicher und ethisch bedenklich sei, erklärte Vize-Gesundheitsminister Philip Hunt. Stimmt das Unterhaus dem Gesetzesvorschlag zu, verbietet dies allerdings nicht das menschliche Klonen, sondern lediglich die Implantation geklonter Embryonen. Für die Wissenschaft bedeutet dies, dass nach wie vor, das Klonen von Embryonen zur Stammzellenforschung erlaubt ist. Stammzellen gelten als die "Meisterzellen" in Embryonen. Mediziner hoffen mit den Stammzellen Hunderte von Erkrankungen heilen zu können.
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