Rechtsstreit um ,Popetown’: MTV bittet um Fristverlängerung

19. April 2006 in Deutschland


Das Münchner Ordinariat hatte rechtliche Schritte gegen den Sender eingeleitet und ihn aufgefordert, die Ausstrahlung der Fernsehserie zu unterlassen.


München (www.kath.net) Eine vom privaten Fernsehsender MTV beauftragte Rechtsanwältin hat um Verlängerung der Frist zur Abgabe einer vom Erzbischöflichen Ordinariat München verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärung gebeten. Das teilte das Erzbistum am Mittwoch mit.

Für die Erzdiözese München und Freising hatte das Ordinariat gegen MTV rechtliche Schritte eingeleitet und den Sender unter anderem aufgefordert, die von ihm Anfang Mai vorgesehene Ausstrahlung der Fernsehserie „Popetown“ zu unterlassen, weil diese geeignet sei, das christliche Glaubensbekenntnis verächtlich und lächerlich zu machen und so den öffentlichen Frieden störe.

Für die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung war dem Sender eine Frist zum 18. April eingeräumt worden. Sie wurde jetzt durch den vom Ordinariat beauftragten Münchner Anwalt Günter Knobel bis zum 26. April verlängert. Der Anwalt wertete dies gegenüber MTV als Zeichen der Gesprächsbereitschaft. Vor Anrufung der Gerichte sollten „alle Einigungsmöglichkeiten ausgelotet werden“. Im Falle des Scheiterns sei jedoch eine Anrufung der Gerichte unabweisbar.

In der Serie „Popetown“ wird nach Angaben des Senders ein „durchgeknallter Papst“ gezeigt. Auf den vom Sender ins Internet gestellten Bildern ist zu sehen, dass die Papstfigur zum Herumhüpfen einen „Springstock“ benutzt, der eindeutig die Form eines Kreuzes hat. Diese Verunglimpfung des zentralen Symbols des christlichen Glaubens und auch eine von dem Sender vorgeschaltete, inzwischen abgesetzte Werbung mit einer den gekreuzigten Christus verhöhnenden Darstellung hat zahlreiche Proteste ausgelöst.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, hatte in seinem Protest wörtlich erklärt: „Wir können als gläubige Christen nicht zulassen, dass Christus und sein Leiden, die Mitte unseres Glaubens, so verhöhnt wird.“ Der Kardinal hatte die Absetzung der Fernsehserie gefordert. Inzwischen hat auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber politische Konsequenzen verlangt.

Er kündigte gegenüber der Tageszeitung „Münchner Merkur“ bereits für den Sommer eine bayerische Gesetzesinitiative an, die einen besseren Schutz religiöser Symbole gewährleisten soll. Die bayerische Justizministerin Beate Merk sei beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Noch als Präfekt der Römischen Glaubenskongregation hatte der jetzige Papst Benedikt XVI. die in Deutschland geltende Rechtsprechung zur Religionsbeschimpfung (§ 166 StGB) kritisiert. Er äußerte sich bei einem von der Hanns Martin Schleyer-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Päpstlichen Rat für Kultur im April 1984 in München durchgeführten internationalen Kongress über „Das europäische Erbe und seine christliche Zukunft“.

Klagen wegen Religionsbeschimpfung würden zuletzt mit der Begründung zurückgewiesen, der öffentliche Friede sei durch das betreffende Machwerk nicht gefährdet worden. Diese Begründung, so Ratzinger damals, enthalte „in der Sache eine Aufforderung zum Faustrecht“. Wenn die Beleidigten Miene machten, für ihre Sache öffentliche Unruhe auszulösen, müsste man den Fall ernstlich erwägen. Dies bedeute aber, dass man überhaupt nicht mehr Rechtsgüter schütze, sondern nur das Aufeinanderprallen gegensätzlicher Interessen zu vermeiden trachte.

Die Außerkraftsetzung der moralischen Vernunft habe zur Folge, dass das Recht sich nicht mehr auf das Grundbild von Gerechtigkeit beziehen könne, sondern nur ein Spiegel herrschender Anschauungen werde. Die Frage nach der Wiederherstellung eines moralischen Grundkonsenses in der Gesellschaft sei zugleich eine Überlebensfrage der Gesellschaft und des Staates.


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