Popetown wird ausgestrahlt - Gericht lehnt Untersagungsantrag ab

3. Mai 2006 in Aktuelles


Erzbistum München in Stellungnahme: Politik ist zum Handeln aufgefordert - Vertreter der Kirche und der CSU lehnen Teilnahme an der Diskussionsrunde bei MTV ab.


München (www.kath.net)
Die für Pressestreitigkeiten zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat den Antrag, die Ausstrahlung der umstrittenen Cartoon-Serie „Popetown“ zu untersagen, abgelehnt. Dies gab das Gericht am Mittwoch bekannt.

Das Erzbistum München und Freising hatte seinen Untersagungsantrag mit dem strafrechtlichen Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 StGB begründet.

Das Gericht sieht die Sendung als nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden und meint in der Begründung: "Richtig ist zwar, dass bereits die Ankündigung der fraglichen Sendung und deren Bewerbung durch die Antragsgegner vielfältige Reaktionen hervorgerufen haben. Diese bewegten sich jedoch sämtlich auf der Ebene des sachlichen Diskurses mit den Vorabveröffentlichungen, ohne die Gefahr einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Dimension zu erreichen."

Die Sendung wird daher am Mittwoch ausgestrahlt. Nach der geplante Ausstrahlung soll es eine Diskussion über die Sendung geben. Vertreter der katholischen Kirche bzw. der CSU haben eine Teilnahme abgelehnt. Neben Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) und Johannes Vogel, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen wird mit Dirk Tänzler auch ein Mitglied des Bundes-Vorstandes des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) teilnehmen.

Das Erzbistum München hat die Entscheidung des Gerichts kritisiert und folgende Stellungnahme veröffentlicht:
"Die Forderung des Erzbischofs von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, nach einer neuen Sensibilität im öffentlichen Umgang mit Glaubensinhalten und religiösen Symbolen bleibt auf der Tagesordnung. Der Kardinal hatte diese Forderung mit einer deutlichen Kritik an der Fernsehserie verbunden.

Die Forderung des Kardinals entfaltet eine besondere Wirkung dadurch, dass nicht nur Christen verschiedener Konfession, sondern auch Repräsentanten der Juden und Muslime in Deutschland die breite gesellschaftliche inhaltliche Kritik an der Fernsehserie und der voraus geschalteten Werbung eindrucksvoll unterstützt haben.
Die Entscheidung des Gerichtes macht deutlich, dass die Politik zum Handeln herausgefordert ist, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die einen wirkungsvollen Schutz religiöser Bekenntnisse vor Verunglimpfung gewährleisten kann.

Es ist nicht hinzunehmen, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland in letzter Konsequenz die Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse zulassen, solange sich deren Anhänger gesetzestreu verhalten und sich nicht zu ungesetzlichen Handlungen hinreißen lassen. Die entsprechenden bereits eingeleiteten Initiativen der Bayerischen Staatsregierung, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern, werden daher ausdrücklich begrüßt."

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