
9. März 2007 in Schweiz
"Man kann nicht einen Menschen ungehindert bis zur Schwelle eines Abgrunds führen, und wenn er dann tatsächlich springt, so tun, als wäre diese Entscheidung allein seine Sache!" sagt Abt Marian Eleganti.
Uznach (www.kath.net)
Das schweizerische Bundesgericht anerkennt das Recht auf begleiteten Suizid selbst für psychisch kranke Menschen. Kritik kommt von der Sektion Ostschweiz der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung. Wir dokumentieren einen Kommentar von Abt Marian Eleganti OSB (Uznach).
Die Legitimierung der Selbsttötung als ultimative Lösung für Leidende rüttelt an der bisherigen Hilfeleistungsethik des Arztes, welche die Tötung auf Verlangen kategorisch ausschloss. Wir bedauern, dass der Entscheid der höchsten richterlichen Instanz unseres Landes ohne politische Meinungsbildung über Nacht für eine ganze Gesellschaft normativ sein soll.
Das Palliativnetz Ostschweiz distanziert sich vom Entscheid des schweizerischen Bundesgerichtes (Recht auf begleiteten Suizid auch für Psychisch Kranke) und betrachtet die Suizidhilfe als humanitäre Niederlage beim Bemühen um ein menschenwürdiges Leiden und Sterben. Eine Verpflichtung, Menschen durch medizinische und psychiatrische Gutachten zum Suizid zu verhelfen, kann es auch für den Arzt nicht geben und bedeutet für viele von ihnen eine ungeheure Zumutung.
Wer nicht will, dass mit einer gesellschaftlichen Etablierung der Suizidhilfe die Selbsttötung unter dem Deckmantel der Autonomie in absehbarer Zeit zur letzten Anstandspflicht terminal oder psychisch erkrankter Menschen wird, muss für eine liebevolle und sensible Betreuung dieser Menschen eintreten ohne die Option der assistierten Selbsttötung.
Die verhängnisvollen Folgen des Entscheids der Bundesrichter sind absehbar und treten in Holland und Belgien mit ihrer vergleichsweise liberalen Rechtssprechung bereits zu Tage. Sie führen dem nüchternen Beobachter vor Augen, dass eine geregelte Tötung (Euthanasie) beziehungsweise Selbsttötung von Menschen (Suizidhilfe) unter objektiven Tatbeständen und Entscheidungskriterien eine fatale Illusion ist.
Diese Tatsache wird durch die schockierenden Fakten, welche hierzulande die jüngste Berichterstattung über die gewerbsmäßige Suizidhilfe der Öffentlichkeit zur Kenntnis brachte, bestätigt. Soll Leid dadurch aus der Welt geschafft werden, indem sich der Leidende selbst beseitigt?
Die dafür beschworene Autonomie der Suizidwilligen ist eine höchst zweifelhafte, denn kein Suizidgefährdeter bildet seine Meinung in einem existentiellen und gesellschaftlichen Vakuum, unabhängig von einer offenen oder subtilen Beeinflussung seiner Entscheidung durch das Umfeld.
Unbeschadet der Ohnmacht von Angehörigen und anderer dritter Personen gegenüber einer solchen Tat, die wir hier nicht in Abrede stellen, gibt es bei dieser Form der Suizidhilfe - im Unterschied zu den herkömmlichen Suizidsituationen eine reale Mitverantwortung der Gesellschaft und des Umfelds für die terminale Entscheidung dieser Menschen.
Bildlich gesprochen: Man kann nicht einen Menschen ungehindert bis zur Schwelle eines Abgrunds führen, und wenn er dann tatsächlich springt, so tun, als wäre diese Entscheidung allein seine Sache! Ein solcher Selbstmord ist keine Verzweiflungstat wie andere, das Umfeld traumatisierende Suizidfälle, für die jede Hilfe zu spät kam.
Die Berufung auf die Autonomie des Suizidwilligen birgt jedenfalls die Gefahr der Selbstimmunisierung der Gesellschaft gegenüber jeder Form der Mitverantwortung für so folgenschwere Taten. Die Tatsache, dass sich 70 Prozent derer, die bei Dignitas eine Freitodbegleitung vorbereiten ließen, bei der Organisation nicht mehr melden, 30 Prozent sehr spät und von diesen wiederum nur wenige den Weg tatsächlich bis zu ihrem Ende gehen, zeigt, auf wie wackeligen Beinen ihr Entschluss zum Suizid steht.
Obwohl die Legalisierung der Sterbehilfe (Euthanasie) in den Niederlanden mit restriktiven Regelungen verbunden ist, werden diese in erschreckend vielen Fällen (über 1000 pro Jahr, welche vom Gesundheitsministerium selbst ausgewiesen werden) nicht eingehalten. Das ist der tragische Trend, sobald die Suizidhilfe in die Zahl geht und zum ordentlichen Weg wird.
Ich erinnere auch daran, dass die Vorgeschichte der schockierenden Euthanasiefälle im letzten Jahrhundert um 1900 mit der Frage nach dem Recht auf Tod begann, sich nach dem ersten Weltkrieg mit dem Erlösungstod für Unheilbarkranke ( das Mitleidsargument) fortsetzte und schließlich in bestürzender Weise (auch aufgrund einer schockierenden Kosten-/Nutzenrechnung) zum Einfallstor der Vernichtung sogenannten unwerten Lebens wurde.
Foto: © Kirche in Not
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