Baptisten klagen auf Befreiung von Schulpflicht

27. Juli 2007 in Deutschland


Württemberg: Aussiedler unterrichten Kinder in nicht genehmigter Heimschule - Sie wollen ihre Kinder vor Hexengeschichten, Evolutionslehre und esoterischen Mandalas bewahren


Windischenbach (kath.net/idea)
In Baden-Württemberg klagen baptistische Aussiedler auf eine Befreiung von der Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie haben als Alternative zum verbotenen Hausunterricht in Windischenbach bei Heilbronn eine Heimschule gegründet, die zwar ebenfalls keine Genehmigung der Schulbehörde hat, aber bisher toleriert wird. Diese „Christliche Grund- und Hauptschule“ wird inzwischen von neun Kindern besucht, deren Eltern vergeblich eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt hatten. Sie wollen ihre Kinder vor Hexengeschichten, Evolutionslehre und esoterischen Mandalas bewahren.

Aus ihrer Sicht ersetzen an staatlichen Schulen Liebe zum Menschen und Sexualkunde traditionelle Werte wie Gottesfurcht, Schamhaftigkeit und Keuschheit. Die Anwältin der vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagenden Eltern, Erika Arnold-Leßmöllmann (Karben bei Frankfurt am Main), argumentiert, den Kindern werde in der Heimschule eine „ausreichende Erziehung und Unterrichtung“ zuteil. Das Gericht tagte am 24. Juli. Ein Urteil wird für Anfang August erwartet.

Antrag auf „genehmigte Schule“

Parallel haben die Aussiedler ein zweites Verfahren angestrengt. Sie klagen, dass ihre Schule entsprechend baden-württembergischem Schulrecht als Privatschule genehmigt wird. Dies ist weniger als eine staatliche Anerkennung, die das Befolgen der staatlichen Lehrpläne voraussetzt. Eine „genehmigte Schule“ kann vom offiziellen Lehrplan abweichen. Ein Schulabschluss kann dort aber nicht erworben werden. Dazu müssen sich die Kinder an einer externen staatlichen Schule prüfen lassen. Das wäre kein Problem, finden die Aussiedler. Man müsse sich nur die Kinder ansehen, um zu sehen, was die Lehrer leisten, zitiert der „Südkurier“ eine Mutter.


© 2007 www.kath.net