26. November 2007 in Österreich
Die ÖVP will die "Diskriminierung" von Homosexuellen beseitigen. Aber von welcher "Diskriminierung" ist eigentlich die Rede? Ein KATH.NET-Kommentar von Weihbischof Andreas Laun (Salzburg).
Salzburg (www.kath.net) In vielen Ländern will man, in anderen hat man bereits ein Rechtsinstitut für homosexuelle Paare eingerichtet. In jüngster Zeit hat sich auch die Österreichische Volkspartei (ÖVP) bemüßigt gefühlt, in dieser Frage dem sozialistischen Koalitions-Partner entgegenzukommen, und hat deswegen den berühmten ersten Schritt getan, dem vermutlich andere Schritte früher oder später folgen werden.
Das Thema wird von der mächtigen, international agierenden Homo-Lobby in den Medien so vorangetrieben, dass sich kaum eine Partei mehr getraut zu widersprechen und lieber das Risiko auf sich nimmt, Wählerstimmen, vor allem christliche, zu verlieren.
Eingeleitet wird die Forderung nach einer Art Homo-Ehe, oder wie immer man es nennen mag, immer und überall mit dem edlen, einleuchtenden Prinzip: Wir wollen jede Diskriminierung, jede Benachteiligung ausmerzen! Und wer wollte dies nicht und getraute sich das auch noch zu sagen? So auch das Programm der Österreichischen Volkspartei in ihrem Perspektiven-Papier:
Gerechtigkeit für homosexuelle Paare soll durch die Einrichtung eines Rechtsinstituts erreicht werden, dass den Betroffenen Rechtssicherheit geben wird. Es soll sich zwar von der Ehe deutlich unterscheiden, aber doch manche Elemente des Eherechts enthalten.
Erstaunlich dabei ist: Das Dokument der Partei sagt kein Wort darüber, worin denn die Diskriminierung oder Benachteiligung bestehen. Dann spricht es ziemlich unscharf vom Bedürfnis der Betroffenen, die sich für ihre Lebenssituation Rechtssicherheit wünschen, weil sie füreinander Verantwortung übernehmen wollen.
Wiederum nicht gesagt wird, worin denn die Rechtsunsicherheit besteht, die man beseitigen will. Weiter unten ist die Rede vom Erbrecht und dem Sozialversicherungsrecht, das für homosexuelle Paare wie für Ehepaare gelten soll, und man fragt sich verwundert: Ist es das, besteht in diesen Bereichen die gemeinte Rechtsunsicherheit, die man beseitigen will?
Weil nicht zu erkennen ist, worauf der Vorschlag wirklich abzielt und alle angeführten Argumente einer kritischen Sichtung nicht standhalten, muss man festhalten: Es gibt keinen Handlungsbedarf im Sinn einer rechtlich gesicherten homosexuelle Partnerschaft, weil es keine Diskriminierung homosexuelle Paare gibt.
Menschen mit homosexuellen Neigungen haben in Österreich alle Rechte österreichischer Staatsbürger und sollen sie auch haben. Für Sonderrechte und Privilegien gibt es aber keinen Grund. Es gibt auch keine Rechtsunsicherheit, der Menschen mit homosexuellen Neigungen im Unterschied zu allen anderen Österreichern ausgesetzt wären.
Begründet das Bedürfnis der Betroffenen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? Worauf bezieht sich dieses Bedürfnis wirklich? Ist es vielleicht das Bedürfnis nach materieller Begünstigung? Dieses Bedürfnis haben mit Verlaub gesagt ziemlich viele Menschen, um nicht zu sagen alle. Aber es wäre lächerlich zu denken, ein Bedürfnis nicht zu erfüllen wäre ipso facto ungerecht!
In Diskussionen wird mit einer eigenartigen Regelmäßigkeit das Beispiel des Besuchsrechtes genannt: Der Partner in einer homosexuellen Beziehung könne seinen Freund im Spital nicht besuchen. Wer so argumentiert, scheint in einem anderen Land zu leben, nicht in Österreich.
Denn hier werden Krankenbesuche praktisch nicht kontrolliert, außer auf bestimmten Stationen. Dort aber genügt ein Wort des Kranken oder gar ein unterschriebener Zettel, im Notfall notariell beglaubigt - und die Türe öffnet sich. Dafür bedarf es keines neuen Gesetzes.
Bleibt noch das Erbrecht und Sozialversicherungsrecht. Wiederum absurd: Die Erbschaftssteuer läuft aus, ist also abgeschafft und kein Thema mehr. Was aber die Sozialversicherung und einen Pflichtteil am Erbe betrifft: Zwei Männer, die zusammen leben, können beide arbeiten gehen.
Sie sind finanziell besser gestellt als diejenigen, die allein leben, wie jene Eltern, die für Kinder zu sorgen haben. Darüber hinaus können die beiden homosexuellen Partner, jeder für sich, die nötigen Versicherungsjahre selbst erwerben. Dass die Frau beim Mann mitversichert ist, ist nur darin begründet und nur deswegen gerecht, weil sie wegen der für die Allgemeinheit so wichtigen Erziehung der Kinder eine Zeit lang keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann.
Diese Begründung fällt bei homosexuell lebenden Menschen weg. Warum sollten also andere Menschen für sie mitzahlen und ihre fehlenden Einzahlungen in den gemeinsamen Topf ersetzen? Ihre Homosexualität stellt keinen Nutzen für die Allgemeinheit dar, sondern eher im Gegenteil: Homosexuelle Aktivitäten bergen ein Gesundheitsrisiko in sich, wie es für andere Menschen nicht besteht.
Die ÖVP will Ungerechtigkeit und Diskriminierung beseitigen? Wenn sie das geplante Rechtsinstitut schaffen sollte, schafft sie auf jeden Fall ein neues Unrecht. Denn was ist mit all den anderen Österreichern, die eine solche mit Vorteilen verbundene Partnerschaft eingehen und Verantwortung für einen anderen Menschen übernehmen wollen? Hilft ihnen die öffentliche Hand nur, wenn sie dabei homosexuelle Beziehungen pflegen? Darf man sie diskriminieren, weil sie dies nicht wollen?
Oder geht es bei dem geplanten Gesetz nur darum, dass das zur Pflicht wird, was sie ohnehin wollen? Denn das Partei-Papier spricht auch von den Pflichten derer, die in dem neuen Rechtsinstitut leben wollen, und sagt: Die Partner verpflichten sich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Unterhalt.
Dafür braucht man kein Gesetz. Denn das tun auch viele andere Menschen ohne Ehe und ohne Rechtsinstitut: gemeinsam leben und einander erhalten. Müsste dieses Rechtsinstitut nicht für alle offen sein, die eben das wollen?
Aus dem Umstand, dass das Dokument der ÖVP keine anderen, besseren (oder weniger schlechten) Gründe für die Errichtung eines solchen Partnerschafts-Gesetzes nennt als die genannten, ist zu schließen: Es gibt keine anderen Gründe, sonst hätte man sie sicher genannt.
Mit Religion hat das alles nicht unmittelbar zu tun, sondern zunächst einmal nur mit gesundem Hausverstand und Rechtsempfinden. Geschähe den homosexuellen Menschen wirklich Unrecht, sollten und würden Christen Gerechtigkeit für alle fordern, nicht nur für die katholische oder sonst wie religiös denkende Bevölkerung.
Denn vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich und sollen, von besonderen Gründen abgesehen, auch gleich behandelt werden. Jede Ungleich-Behandlung eines Bürgers muss einleuchtend begründet sein: vom Allgemeinwohl her oder in Hinblick auf seine Notlage, besonders wenn sie unverschuldet ist.
Der Umstand, dass jemand homosexuell lebt, stellt aber weder einen Nutzen für die Allgemeinheit dar noch handelt es sich dabei um eine Not, die abzufedern Aufgabe der Allgemeinheit wäre. Darum bekämpfen Christen aus drei Gründen dieses geplante Gesetz.
Erstens gibt es dafür keine Begründung. Zweitens würde es wirkliche Ungerechtigkeiten schaffen. Und drittens würde es der Sache nach die homosexuelle Partnerschaft ein Stück weit der Ehe gleichstellen. Dies tut es auch optisch und damit im Bewusstsein der Menschen dadurch, dass es die homosexuellen Partner zum Standesamt schickt. Ehe und Familie werden durch das geplante Rechtsinstitut für homosexuelle Paare relativiert. Von diesen aber hängen die Existenz und das Wohl des Staates weitgehend ab.
Was aber die offene Forderung betrifft, Ehen von Homosexuellen rechtlich zu ermöglichen, so ist zu sagen: Es ist nicht so, dass Menschen mit homosexuellen Neigungen nicht heiraten dürfen. Sie können es nicht und diese Unfähigkeit können kein Gesetzgeber und keine Mehrheit aufheben.
Wer an dieser Position Anstoß nimmt, dem sei gesagt: Als ich eben dies 1992 in der Presse begründet und geschrieben hatte, rief mich Kardinal König an, dankte mir und sprach mit mir über seine Besorgnis über die Entwicklung. Dass sich diesen Einsichten Atheisten, ideologisch verblendet, widersetzen, ist absurd genug, aber dass jetzt auch Christen anfangen dafür blind zu werden, ist schlimm.
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