Neuer Kampf um die Kinderbetten-‚Lufthoheit’

11. April 2008 in Deutschland


Gesetzesvorhaben der Regierung gefährden die Freiheit der Familie – Von Maria Steuer.


Berlin (www.kath.net/idea)
Als der SPD-Politiker Olaf Scholz vor sechs Jahren die „Lufthoheit der Regierung über den Kinderbetten“ forderte, war die Empörung riesengroß. Dies sei eine unzulässige Einmischung des Staates in den Erziehungsauftrag der Eltern, wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes deutlich nachzulesen ist. Doch nun will die schwarz-rote Bundesregierung eine Gesetzesgrundlage schaffen, die dem Staat eben genau diese Lufthoheit in großem Umfang ermöglicht. Das alles geschieht für den mündigen Bürger zunächst bestens getarnt.

Wo bleibt Empörung heute?

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (ebenfalls SPD) kündigte Anfang April laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ Eingriffe in die Familienstruktur an. So könnten Eltern künftig gezwungen werden, ihr Kind in einen Ganztageskindergarten zu stecken. Sie verwies dabei auf die Reform zur „Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“.

Sie spricht dabei nicht mehr nur von zerrütteten Familien, wo Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder vorkommen, sondern ganz allgemein von den Familien. Auf eine vergleichbare Empörung wie bei Olaf Scholz warten wir heute vergeblich. Vielleicht, weil wir uns längst an den Gedanken gewöhnt haben, die Erziehung unseres Nachwuchses – etwa in Kindertagesstätten oder Ganztagsschulen – an den Staat abzugeben?

Gesetze gegen Missbrauch reichen

Vielleicht haben uns auch die Fälle von Kindesvernachlässigung, über die in den Medien umfangreich berichtet wurde, derartig erschüttert, dass wir nun alle glauben, eine massivere staatliche Kontrolle würde diesen Familien helfen und die Kinder vor solchen Schicksalen schützen. Dabei sind schwere Kindesmisshandlungen mit Todesfolge in den letzten Jahren rückläufig, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Dezember aus der Kriminalstatistik zitierte. Eines ist nämlich klar: Der Staat hat bereits jetzt jede Handhabe, bei elterlichem Versagen einzugreifen. Wohlgemerkt: bei elterlichem Versagen. Es bedarf keiner weiteren Gesetze.

Ab jetzt reden wir jedoch über die Frage, wer die Kinder erzieht: die Eltern oder der Staat. Entscheidet beispielsweise künftig der Staat, dass das grundgesetzlich garantierte Recht der Kinder auf Bildung nur im Umfeld „Kindertagesstätte“ verwirklicht werden kann, ginge dies unter Umständen gegen den Willen der Eltern. Der Staat hätte dann die gesetzliche Handhabe, Eltern bei Nichtbefolgen seiner Erziehungsziele das Sorgerecht zu entziehen.

Wozu sich der Staat ermächtigt

Wer das alles für übertrieben hält, sollte sich einmal den Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums für die Reform des Paragraphen 24 des Kinder- und Jugendhilferechts (Sozialgesetzbuch) anschauen. Diesem Entwurf zufolge ist bereits „ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn durch diese Leistung seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert wird“.

Um es überspitzt zu sagen: Mit dieser Formulierung kann der Staat künftig jedes Einzelkind in die außerhäusliche Zwangsbetreuung stecken, wenn nach obrigkeitlicher Vorstellung fehlende Geschwister die „Gemeinschaftsfähigkeit“ gefährden und deshalb in Verbindung mit dem Zypries-Gesetz eine „Gefährdung des Kindswohls“ abgewendet werden soll. Wir sollten deshalb alle wachsam bleiben! Mit Buchstaben und Geist unserer freiheitlichen Verfassung haben diese Gesetzesvorhaben nichts mehr zu tun.

(Die Autorin, Maria Steuer (Stade), ist Kinderärztin, Familientherapeutin und Vorsitzende des Familiennetzwerks Deutschland.)

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