Linz: Keith Haring-Ausstellung - Staatsanwalt lehnt Klage ab

in Österreich


Weiterhin Proteste gegen umstrittene "Kunstwerke" Gutachten von Christa Meves zur Ausstellung: "Ehrheblicher Teil der Bilder erfüllen Tatbestand der Kindesverführung"


Linz (www.kath.net)
Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Anzeige des Linzers Horst Obereder, demehemaligen Direktor der größten HTL Oberösterreichs, im Zusammenhangmit der umstrittenen Ausstellung des "Künstlers" Keith Haring zurückgelegt. DieAusstellung hat im Raum Linz und darüber hinaus zu Protesten von Katholikengeführt. Inbesondere wurde beanstandet, dass im Zusammenhang mit derAusstellung in der Linzer Friedenskirche ein Bild mit dem Titel "Hochzeitzwischen Himmel und Hölle" über demTabernakel ausgestellt wurde, was sowohl theologisch als auch ästhetisch vonvielen Kirchbesuchern als Unsinn gesehen wurde.Der zuständige Pfarrer hatte keine Kompromissbereitschaft gegenüberKatholiken gezeigt und das Bild nicht - wie vielfach gebeten - entfernt.

Die eingebrachte Anzeige gegen den Landesschulrat, weil dieser für denBesuch der Ausstellung - ohne Altersbeschränkung - geworben hatte, wurdejetzt abgewiesen. Angeblich sei der Tatbestand des "Verstoßes gegendas Pornografiegesetz" nicht gegeben. Nach Pressemeldungen hat die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhangausgerechnet einen der Befürworter der Ausstellung, dem emeritiertenTheologieprofessor Rombold um ein Urteil in dieser Causa gebeten, aufwelches sich dann das Urteil der Staatsanwaltschaft gestützt habensoll.

Vor einigen Wochen hatte auch der bekannte "Pornojäger" Martin Humer seinenProtest gegen die Ausstellung kundgetan und eine öffentliche Werbung für dieAusstellung mit Farbe zugeschüttet - sein Vorbild dürfte dabei derumstrittene Künstler Hermann Nietsch gewesen sein.

Inzwischen hat auch die prominente Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutinChrista Meves ein Gutachten zu der Ausstellung abgegeben. Wörtlich heißt es im Gutachten:

"Ein erheblicher Teil der Bilder von Keith Haring in der Neuen Galerie inLinz erfüllen für Kinder im Volksschulalter den Tatbestand derKindesverführung. Die Sexualität kann für sechs bis 10jährige durchpornographische Vorstellungen zu früh geweckt und vor allem durchsodomistische Inhalte der vorliegenden Art in einer unverantwortlichen Artund Weise fehlgelenkt werden. Viele Kinder haben heute Haustiere, ihrnatürlicher Nachahmungstrieb, ihre Neugier auf alles Unbekannte und die Lustzum Erproben ist in diesem Alter außerordentlich groß. Eine Hinlenkung zurSodomie in diesem Alter kann Sexualstörungen, Fehlentwicklungen zuPerversion und Sexualsüchten im Erwachsenenalter hervorrufen. Selbst wennKinder beim Betrachten solcher Machwerke sich scheinbar ungerührt verhalten,ist das keinerlei Beweis dafür, dass sie nicht psychisch verletztbeziehungseise sexuell indoktriniert werden. Im besten Fall kommt das Traumaoder die fehlgeleitete Fantasie in der kinderpsychotherapeutischen Praxisans Tageslicht, was noch am ehesten geschieht, wenn psychosomatischeStörungen auftreten. In den meisten Fällen aber pflegen sich die Störungenunerkannt einzuschleichen und die negativen Folgen erst im Erwachsenenalterund dann nicht immer mehr revidierbar- in Erscheinung treten."

Foto: (c) christameves.de


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