5. Dezember 2008 in Aktuelles
Erstmals hat in Luxemburg ein Großherzog eine Unterschrift zu einem Gesetz verweigert - Jetzt wollen Regierung und Parlament die Verfassung ändern und die Aufgaben des Großherzogs einschränken, um tödlichen Euthanasie-Gesetze durchzupushen
Luxemburg (kath.net)
Luxemburg hat einen neuen Helden: Großherzog Henri. Dieser hatte diese Woche die Unterschrift für ein Euthanasie-Gesetz verweigert. Damit kann das umstrittene Gesetz nicht in Kraft treten.
Ausgerechnet der "christdemokratische" Premierminister Jean-Claude Juncker möchte jetzt die Verfassung ändern, um die Rechte des Staatsoberhaupts einzuschränken. Die Verfassungsänderung soll im Schnellverfahren durchgesetzt werden, um das Euthanasiegesetz doch noch durchzubringen. Konkret soll in der Verfassung der Paragraph 34 abgeschafft werden, in dem das de facto Vetorecht des Großherzogs vorgesehen ist.
Das "tödliche Gesetz" wurde am 19. Februar dieses Jahre mit sehr knapper Parlamentsmehrheit (30 zu 26) beschlossen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass ein Arzt aktiv "Sterbehilfe" leisten kann.
Leon Zeches meinte zur Entwicklung in Luxemburg im "Luxemburger Wort": "Großherzog Henri hat angekündigt, seine Unterschrift unter ein Gesetz zu verweigern, das er als Mensch nicht glaubt verantworten zu können. Er will dies tun auf die Gefahr hin, selbst die Konsequenzen zu erleiden: Noch vor dem Votum des unnützer- und absurderweise an das Palliativgesetz gebundenen Euthanasiegesetzes ist demnach eine Verfassungsreform vorgesehen, der zufolge der Großherzog die Gesetze nur noch zu promulgieren (bekannt zu geben), aber nicht mehr zu sanktionieren (in Kraft zu setzen) hat. Großherzog Henri wusste, dass ihn dies oder Ähnliches ereilen würde. Er blieb seinen Überzeugungen in einer der fundamentalsten Fragen unserer Zeit trotzdem treu. Viele werden uns Luxemburger beneiden um einen Staatschef, der diesen Mut zur Größe besitzt."
E-mail-Kontakt Großherzog Henri:[email protected]
E-mail-Kontakt Jean-Claude Juncker: [email protected]
Kommentar von Leon Zeches im "Luxemburger Wort"
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