'Ecclesia Dei' bald mit Glaubenskongregation verbunden?

12. Juni 2009 in Aktuelles


Ein baldiges Motu Proprio des Papstes soll es der für die Piusbruderschaft zuständigen Kommission erleichtern, offene doktrinelle Fragen zu klären.


Vatikan (kath.net/CWNews.com) Papst Benedikt soll bald ein Motu Proprio veröffentlichen, in dem er die Kommission Ecclesia Dei zu einem Teil der Glaubenskongregation macht. Das berichtet Andrea Tornielli, Vatikan-Berichterstatter der italienischen Tageszeitung „Il Giornale“.

Aus dem Vatikan gibt es dazu keinen offiziellen Kommentar. Der Papst hatte diesen Schritt bereits Mitte März in seinem erklärenden Brief an alle Bischöfe zur Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe der Piusbruderschaft angekündigt.

Die Kommission Ecclesia Dei wurde 1988 von Johannes Paul II. eingesetzt, um die Beziehungen der Kirche zur Priesterbruderschaft St. Pius X. zu regeln, deren vier Bischöfe 1984 exkommuniziert worden waren. Mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum hat Papst Benedikt XVI. die traditionelle lateinische Messe als “außerordentlichen Ritus” der katholischen Kirche freigegeben und damit ein Hauptanliegen der Piusbruderschaft verwirklicht. Auch die Exkommunikation der vier von Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt geweihten “Pius-Bischöfe” ist aufgehoben.

Konfliktstoff mit der Piusbruderschaft besteht nun vor allem auf theologisch-doktrineller Ebene. Dabei geht es vorwiegend um die Anerkennung bzw. die Interpretation bestimmter Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Verbindung von Ecclesia Dei mit der Glaubenskongregation soll den theologischen Dialog erleichtern. Italienische Medien haben auch berichtet, dass der Obere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, Anfang Juni die Glaubenskongregation in Rom besucht habe.

Papst Benedikt schrieb Mitte März in seinem Brief an die Bischöfe: „Solange die doktrinellen Fragen nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus.

Angesichts dieser Situation beabsichtige ich, die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die seit 1988 für diejenigen Gemeinschaften und Personen zuständig ist, die von der Bruderschaft Pius' X. oder ähnlichen Gruppierungen kommend in die volle Gemeinschaft mit dem Papst zurückkehren wollen, in Zukunft mit der Glaubenskongregation zu verbinden.

Damit soll deutlich werden, daß die jetzt zu behandelnden Probleme wesentlich doktrineller Natur sind, die vor allem die Annahme des II. Vatikanischen Konzils und des nachkonziliaren Lehramts der Päpste betreffen.

Die kollegialen Organe, mit denen die Kongregation die anfallenden Fragen bearbeitet (besonders die regelmäßige Kardinalsversammlung an den Mittwochen und die ein- bis zweijährige Vollversammlung), garantieren die Einbeziehung der Präfekten verschiedener römischer Kongregationen und des weltweiten Episkopats in die zu fällenden Entscheidungen.

Man kann die Lehrautorität der Kirche nicht im Jahr 1962 einfrieren - das muß der Bruderschaft ganz klar sein.

Aber manchen von denen, die sich als große Verteidiger des Konzils hervortun, muß auch in Erinnerung gerufen werden, daß das II. Vaticanum die ganze Lehrgeschichte der Kirche in sich trägt. Wer ihm gehorsam sein will, muß den Glauben der Jahrhunderte annehmen und darf nicht die Wurzeln abschneiden, von denen der Baum lebt.“


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