Vom katholischen Denken entfernt

23. Juni 2009 in Deutschland


Eine Stellungnahme über die geplanten Priesterweihen der Piusbruderschaft in Zaitzkofen nahe Regensburg von Bischof Gerhard Ludwig Müller / Die Tagespost.


Regensburg (kath.net/DT) Was die illegalen Weihespendungen der so genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. in Zaitzkofen angeht, ist Folgendes festzuhalten: Das Weihesakrament ist ein Sakrament der Kirche, worauf weder Einzelpersonen noch Gruppen Anspruch oder Verfügungsgewalt erheben können. Darum müssen sich Weihebewerber wie auch Weihespender an die sakramentale und kanonische Ordnung der Kirche halten.

Die bischöfliche Weihegewalt ist von Christus im Heiligen Geist gegeben, um die Einheit der Kirche immer neu zu begründen und zu fördern, nicht aber um Abspaltungen von der Kirche den Schein des Rechts zu geben. Es gibt nur eine Kirche, die vom Papst und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird, und nicht einzelne Gruppen, die sich an ihre Stelle setzen und selbst das Lehramt übernehmen wollen.

Die Unterscheidung zwischen gültigem und erlaubtem Gebrauch der Weihevollmacht eines Bischofs ist keine kirchenrechtliche Spitzfindigkeit, sondern dient dem stiftungsgemäßen Gebrauch der Sakramente. Die Gläubigen sollen die Gewissheit haben, dass die Gnade des Sakramentes von Christus selbst verliehen wird, auch wenn der menschliche Sakramentenspender unwürdig wäre.

Unerlaubte Weihespendung und unerlaubter Weiheempfang sind aber schwere Sünden gegen Gott, weil hier die Sakramente missbraucht werden zum Schaden der Kirche, die der Leib Christi ist. Jede Todsünde zieht die sakramentale, wenn auch nicht immer die kirchenrechtliche Exkommunikation nach sich.

Im Falle der nun doch vorgesehenen Weihen in Zaitzkofen liegen von Seiten der zuständigen Ordinarien für die Weihebewerber keine gültigen Weiheentlassschreiben vor (vgl. Can. 1015 CIC). Der Weihespender aus dem Kreis der vier illegal von Erzbischof Lefebvre geweihten Bischöfe steht nicht in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Papst und kann darum auch von mir als zuständigen Ortsordinarius keine Erlaubnis erhalten, im Bereich meiner Diözese die heiligen Weihen zu spenden.

Der Heilige Stuhl hat über das Presseamt die geplanten Weihen ausdrücklich für unerlaubt und damit gegen die Einheit der Kirche erklärt. Jede Unterstellung eines angeblichen (zustimmenden) „Schweigens des Papstes“ (vgl. D. Deckers und M. Drobinski) oder die Reklamierung eines klammheimlichen Einverständnisses des Papstes entbehrt jeder Grundlage. Diese Taktiken sind nur der Beweis, dass entgegengesetzte Kräfte zusammenwirken bei der Untergrabung der päpstlichen Autorität und dass sie gleichweit entfernt sind von einem echt katholischen Denken (sentire cum ecclesia).

Die Modernisten wollen die Bischöfe gegen den Papst in Stellung bringen; die Traditionalisten den Papst gegen die Bischöfe. Es wäre daher dringend geboten, dass sich die Piusbruderschaft an die immer wieder formulierte Anerkennung der Autorität des Papstes hält und die Modernisten sich wirklich und vollinhaltlich das II. Vaticanum zu eigen machen – denn für alle gilt: „Katholische Gläubige“ können nur diejenigen im Sinne des II. Vatikanums sein, „die im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihre eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft“ (Lumen gentium 14).

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