Limburger Bischof behält Seelsorgeleitung den Priestern vor

30. Juni 2009 in Deutschland


Das auslaufende Statut im Bistum Limburg, das derzeit Laien als Pfarrbeauftragte einsetzt, soll nicht verlängert werden. "Der Bischof hat recht", kommentiert der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt.


Limburg (kath.net) Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst will künftig keine Laien als „Pfarrbeauftragte“ mehr anstellen. Das Statut seines Vorgängers Franz Kamphaus, das Laien als leitende pfarrliche Seelsorger vorsieht, läuft mit Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert. Das meldet die Nassauische Neue Presse.

Als leitende Pfarrseelsorger werden künftig nur noch Priester eingesetzt werden. Davon informierte der Bischof die Pfarrbeauftragten, auch der Diözesansynodalrat wird noch diese Woche mit dieser „Gewissensentscheidung“ des Bischofs befasst sein.

Die Entscheidung stößt auf Kritik nicht nur der Pfarrbeauftragten, sondern auch einiger Mitglieder des Priesterrates. Bezirksdekan Dieter Lippert sagte, dass hier ganz erheblich unterschiedliche Auffassungen zu Tage träten. Im Priesterrat gibt es Kritik, dass Bischof Tebartz-van Elst die Entscheidung getroffen habe, ohne sich mit dem Synodalrat zu beraten. Bisher hatte der Synodalrat zwei Mal die Verlängerung des Statuts empfohlen, die dann auch durchgeführt wurde.

Das Statut, auch Laien in Leitungsfunktionen der Pfarrseelsorge einzusetzen, stammt von 1995 und wurde mit dem Priestermangel begründet. Unter Kamphaus gab es im Bistum bis zu 65 solcher Pfarrbeauftragten, derzeit sind es noch etwa 30.

Damit setzt Bischof Tebartz-van Elst seinen Kurs fort. In seinem Hirtenbrief zu Pfingsten hat er bereits betont, dass in der Frage, wie es mit den Gemeinden weitergehe, "auf Dauer keine pragmatischen Lösungen helfen, die zu wenig berücksichtigen, dass Glaube und Kirche aus den Sakramenten leben", KATH.NET hat berichtet. Die stärkere Ausrichtung des Bistums auf Rom hin hatte er bereits vor einem Jahr angekündigt, wie wir berichteten.

"Der Bischof von Limburg hat recht", schreibt der Kirchenrechtler und Autor der lateinischen Nachrichten von Radio Vatikan, Gero P. Weishaupt, in einem kirchenrechtlichen Statement gegenüber kath.net. "Das entspricht ganz den Vorgaben des can. 517 par. 2: Laien haben kein Recht auf Gemeindeleitung, weil sie dazu aufgrund fehlender Weihe unfähig sind.

Sie können darum im Notfall nur suppletiv an der Gemeindeleitung mitarbeiten, den Priester ersetzen können sie nicht. Auch wenn sie in der Gemeindeleitung wegen Priestermangels mitarbeiten, muss ein Priester immer die Gemeindeleitung innehaben. Nur ein Priester kann Träger des Leitungsamtes sein. Nur ein zum Priester Geweihter kann eine Pfarrei als Pfarrer, Pfarrverwalter oder Moderator leiten.

Die sogenannte kooperative Pastoral stösst da auf Grenzen, wo Aufgaben strikt an die Priesterweihe gebunden sind. Die Gemeindeleitung gehört wesentlich zum Profil des Priesters und kann darum nicht Laien übertragen werden.

Das ministerielle Priestertum unterscheidet sich nicht nur dem Grade nach vom allgemeinen Priestertum der Getauften, sondern auch dem Wesen nach, wie das Zweite Vatikanische Konzil in Einheit mit der Tradition und die Dokumente des nachkonziliaren Lehramtes, die das Konzil authentisch interpretieren, lehren."


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