Eva Herman siegt vor Gericht

29. Juli 2009 in Deutschland


Urteil: Der Axel-Springer-Verlag hat Hermans Persönlichkeitsrechte verletzt, indem er ihr fälschlich eine Nähe zur NS-Ideologie unterstellte.


Köln (kath.net) Eva Herman, ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin und jetzt Autorin und TV-Moderatorin, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Recht bekommen. Das meldet merkur-online.de. Der Verlag hat laut OLG eine Aussage Hermans bei einer Pressekonferenz im September 2007 falsch zitiert und sie damit in die Nähe der NS-Familienpolitik gerückt: Herman heiße den Nationalsozialismus teilweise gut, in Hinblick auf die „Wertschätzung ihrer Mütter“. Herman hatte den Verlag daraufhin geklagt.

Dem Springer-Verlag wurde “schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung“ bescheinigt; er muss nun 25.000 Euro als Entschädigung an Herman zahlen. Zudem muss er seine Interpretation des Zitates von Herman richtig stellen. Bei der Pressekonferenz 2007 hat Eva Herman über ihr Buch “Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen“ gesprochen. Der Verlag kann innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben.


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