‚Zum Katholischen gehört nicht nur die lateinische Tradition’

28. Oktober 2009 in Aktuelles


Rom öffnet die Pforten für übertrittswillige Anglikaner: Der Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans sieht einen Präzedenzfall. Von Regina Einig / Die Tagespost.


München (kath.net/DT/Zenit) „Zum Katholischen gehört nicht nur die lateinische Tradition“, sagt der Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans in einem Interview mit der Deutschen Tagespost. Er sieht in der neuen Apostolischen Konstitution für Christen aus der anglikanischen Tradition einen Präzedenzfall.

Eine Apostolische Konstitution gehört zum selten angewandten Instrumentarium des Heiligen Stuhls. Was hat man sich darunter vorzustellen?

Winfried Aymans: Die Apostolische Konstitution ist eine hohe Form des päpstlichen Gesetzes und wird für bedeutendere Akte des Papstes benutzt.

Als Rechtsform hat der Heilige Stuhl ein Personalordinariat für übertrittswillige Anglikaner vorgesehen. Was kennzeichnet ein Personalordinariat und was unterscheidet es von einer Personalprälatur?

Winfried Aymans: Personalprälaturen sind nach allgemeinem Recht ein weltgeistlicher Inkardinationsverband für Priester, die in besonderen Aufgaben überall in der Weltkirche eingesetzt werden können und dafür besonders vorbereitet werden.

Die Form der Personalprälatur reicht eben nicht aus für die Bedürfnisse, die im Zug der Übertritte einer so großen Zahl von Anglikanern entstehen. In diesem Fall geht es darum, eine neue Teilkirche zu errichten, deren Mitglieder ihrem besonderen Ritus folgen. Mit dem Ritus sind nicht nur liturgische Zeremonien gemeint, sondern ein eigenes geistlich-geistiges Erbgut – soweit es vollkommen katholisch ist. Ziel ist es, dieses Erbe mit in die katholische Kirche einzubringen.

Wie bewerten Sie die römische Entscheidung?

Winfried Aymans: Der Papst geht mit Blick auf die Anglikaner hier einen bedeutenden Schritt auf dem ökumenischen Weg: Zum ersten Mal entsteht eine Rechtsstruktur, die eine korporative Wiedervereinigung ermöglicht. Bisher war die Vorstellung der Einheit mit dem Bild der Heimkehr in die lateinische Kirche verbunden.

Ist die Rede von der „Rückkehrökumene“ in diesem Fall angebracht?

Winfried Aymans: Nein, ich würde im Fall der Anglikaner nicht einfach von Rückkehrökumene sprechen. Hier wird eine Einheit wiederhergestellt und eine eigene Glaubens- und Gebetsgeschichte, die sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat, soweit mit hineingenommen in die katholische Kirche, als sich die aus der anglikanischen Tradition stammende Gebets- und Rechtstradition mit dem katholischen Glauben verträgt.

Anglikaner, die nun die Einheit mit Rom anstreben, müssen den ganzen katholischen Glauben annehmen. Elemente aus der anglikanischen Tradition, die ihm nicht widersprechen, können grundsätzlich mit in die Kircheneinheit genommen werden. Wir sehen schon bei den katholisch-orientalischen Kirchen, dass zum Katholischen nicht nur die lateinische Tradition gehört. Daran zeigt sich schon, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt, katholisch zu sein in verschiedenen kulturellen und geschichtlich gewachsenen Traditionen.

Sowohl anglikanische Priester als auch Bischöfe, die sich mit Rom vereinigen wollen, können der Note der Glaubenskongregation zufolge die katholische Priesterweihe empfangen. Gibt es dazu eine Vorgeschichte?

Winfried Aymans: Es gibt eine lange Vorgeschichte der Überlegungen darüber, ob anglikanische Weihen in der ununterbrochenen apostolischen Sukzession erfolgt sind. Das Ergebnis war, dass die Sukzession nicht voll bestanden hat und aus dem Grund wieder hergestellt werden muss.

Über die Folgen der Entscheidung auf interne Zölibatsdebatten bei uns oder in Afrika wird nun spekuliert.

Winfried Aymans: Für Deutschland sollte das keine Rolle spielen, denn hier leben nur wenige Anglikaner. Es wird sicher kein Ordinariat für Deutschland eingerichtet werden. Vieles hängt von der Kirche vor Ort ab. Bei der Afrika-Synode in Rom fiel auf, dass das Thema „Zölibat“ nicht aufgekommen ist.

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Foto: Die geöffnete Porta Santa des Petersdoms im Jänner 2001 (c) SIR


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