Manfred Lütz: 'Abt und Prior wurden zu Unrecht zum Rücktritt gedrängt'

16. März 2010 in Aktuelles


Kölner Psychiater übt schwere Kritik am Vorgehen des Erzbistums München im Fall Ettal: Gutachten falsch gelesen, beim angeblichen Täter hat niemand den Vorwurf des sexuellen Missbrauch erhoben. Kloster mit Schließung der Schule bedroht


Kölner (kath.net)
Der bekannte Kölner Psychiater Manfred Lütz hat Kritik am Vorgehen der Erzdiözese München und Freising im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen im Kloster Ettal geübt. Sowohl der Abt als auch der Prior und Leiter der Klosterschule traten aufgrund einer Intervention des Erzbistums von beiden Ämtern zurück. Der Vorwurf lautete damals, dass das Kloster gegen die Meldepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch verstoßen habe.

Lütz schreibt in einem Beitrag für die FAZ, dass es im derzeitigen Missbrauchsskandal inzwischen zu „Kollateralschäden“ gekommen sei. Er verwies dabei auf einen Bericht des externen Ermittlers, der bestätigte, dass es im Kloster in den neunziger Jahren eine grundlegende Änderung gab und dafür insbesondere der seit 1997 amtierende Schulleiter Pater Maurus und der seit 2005 amtierende Abt Barnabas verantwortlich waren und diese positiv hervorgehoben wurden.

Wörtlich schreibt Lütz: "Doch mittlerweile liegen schriftliche Beweise vor, dass beide in der Aufregung der ersten Stunden zu Unrecht zum Rücktritt gedrängt wurden." Lütz erzählte, dass der Abt ihn 2005 auf einen Pater angesprochen habe, der grenzüberschreitendes Verhalten gezeigt hatte. Der Pater wurde sofort von jeder pädagogischen Tätigkeit entbunden und alle Eltern der Gruppe informiert. Allerdings gab es nicht einmal den Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Lütz riet daraufhin zu einem externe Gutachten bei Professor Friedemann Pfäfflin in Ulm. Dieser ist einer der international renommiertesten Experten auf dem Gebiet der Risikoabschätzung und wird von der Deutschen Bischofskonferenz in entsprechenden Fällen eingeschaltet. Aus dem Gutachten ging hervor, dass nicht einmal der Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorliegt und es auch keine Pädophilie beim Pater gäbe. Es bestehe daher auch keine Notwendigkeit für eine Therapie. Der Pater wurde nach Wechselburg versetzt und übernahm dort vor allem in der Verwaltung Aufgaben, später wurde er mit anderen zusammen in der Seelsorge und der Jugendarbeit eingesetzt. Bis heute gab es aus dieser Zeit keine einzige Klage über Fehlverhalten.

Lütz kritisierte, dass am 23. Februar 2010, als das Erzbistum München eingriff, der Ansprechpartner der Erzdiözese für Missbrauchsopfer, Monsignore Kneißl, in der Aufregung offensichtlich das Gutachten falsch las. Lütz schreibt hier: "Plötzlich war bei Pater G. von sexuellem Missbrauch die Rede, welcher dem Erzbistum hätte gemeldet werden müssen. Außerdem habe das Gutachten eine weitere Tätigkeit in der Jugendarbeit nicht zugelassen. Und deswegen müssten der Abt und auch der Prior und Schulleiter Pater Maurus auf Drängen der Erzdiözese umgehend zurücktreten. Der Abt legte sein Amt sofort nieder. Pater Maurus trat erst nach zwei Tagen zurück, nachdem ihm, wie jetzt der Abtprimas Notker Wolf bekanntgab, andernfalls mit der Schließung der Schule gedroht worden war."

Besonders brisant ist offensichtlich, dass sich später am 1. März Professor Pfäfflin, der das Gutachten geschrieben hatte, zu Wort gemeldet hatte und folgendes festhielt: "Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs war damals von keiner Seite erhoben worden. Auch bei der Begutachtung durch mich fanden sich diesbezüglich keine Anhaltspunkte." Damit waren die Gründe für die Rücktritte hinfällig.

Lütz betonte, dass damit nicht einmal der Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorlag und es auch keine Meldepflicht bzw. eine Meldepflichtverletzung gab. "Und wenn der Abt dem Gutachten gemäß gehandelt hatte, dann gab es auch kein Fehlverhalten. Das gleiche gilt für den Prior und Schulleiter Pater Maurus. Der hatte sich auch in dem vor der Übernahme der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz durch Kloster Ettal aufgetretenen Fall von 2003 korrekt verhalten, als er einen inzwischen verstorbenen Pater wegen 25 Jahre zurückliegender Anschuldigungen aus dem Unterricht nahm. Es sind bis heute keine anschließenden Übergriffe bekanntgeworden."

Manfred Lütz kritisiert in dem Aufsatz weiters, dass der zuständige Monsignore Kneißl vom Erzbistum München Schlüsse ziehe, die unter professionellem Aspekt zumindest problematisch sind. "Im Fernsehen sagte er, dass er den Satz „Das kann ich mir bei dem gar nicht vorstellen“ aus seinem Wortschatz streichen würde. Diesen aus der Emotion geborenen Satz konsequent zu Ende gedacht, kann man eigentlich niemanden mehr heiraten. Gewiss muss man mit Opfern in einer Atmosphäre der Akzeptanz sprechen. Aber gerade Opfer, denen es ja um Gerechtigkeit geht, haben in der Regel keine Probleme, sich bei einer anstehenden rechtlichen Auseinandersetzung an einer nüchternen wissenschaftlichen Wahrheitsfindung konstruktiv zu beteiligen.", betonte der Psychiater.

Abschließend stellte Manfred Lütz fest: "Schon jetzt ist klar, dass die öffentliche Vorverurteilung des kaum anonymisierten Pater G. als Sexualstraftäter ein Unrecht ist.Im Nachhinein zeigt sich, dass wohl gerade die Gewissenhaftigkeit des Schulleiters und des Abts, die sich beide höchsten Ansehens erfreuen - der Abt ist Präses der Bayerischen Benediktinerkongregation, der Schulleiter war lange Jahre stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung der Schulen aus Ordenstradition -, ihnen zum Verhängnis geworden ist. Doch diese beiden verantwortungsbewussten Leitungsfiguren, denen Ettal seinen guten Ruf wesentlich zu verdanken hat, werden wichtig sein, um einen glaubwürdigen Neuaufbruch zu bewirken."

FAZ-Bericht - Analyse von Manfred Lütz

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