14. April 2010 in Deutschland
Bischof Ackermann zu sexuellem Missbrauch: Zum Schutz der Opfer gibt es vom Staat aus keine Anzeigepflicht, die Kirche hält sich an das staatliche Gesetz.
Bonn (kath.net/dbk) Bischof Stephan Ackermann (Trier) hat am Dienstag, 13. April, darauf hingewiesen, dass das am Montag in Rom veröffentlichte Dokument zum Umgang mit pädophilen Priestern keine automatische Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch beinhaltet. Bischof Ackermann ist Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich.
Bischof Ackermann: In dem Dokument heißt es lediglich, dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss. Das ist auch für uns selbstverständlich. Wenn aber aus dieser Formulierung nun in den Medien geschlossen wird, dass eine Anzeigepflicht beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch bestehe, dann ist das falsch. Denn: eine solche Anzeigepflicht gibt es in Deutschland nicht.
Und das aus gutem Grund, wie uns Experten sagen. Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren. Seitens der Bischofskonferenz werden wir bis zum Sommer überlegen, wie wir beide Interessen bei der Neuformulierung der Leitlinien angemessen berücksichtigen können.
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