
1. Juni 2010 in Deutschland
Bischof Gerhard Ludwig Müller spricht von einer "Provokation". Ein solches Verhalten werde eine mögliche Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in die römisch-katholische Kirche beeinträchtigen
Zaitzkofen/Regensburg (kath.net/KNA) Die traditionalistische Piusbruderschaft kündigt für 26. Juni die Weihe von drei Diakonen zu Priestern an. Der Generalobere Weihbischof Bernard Fellay werde ihnen das Sakrament bei einem Gottesdienst im Schlosspark des Priesterseminars im oberpfälzischen Zaitzkofen spenden, heißt es auf der Internetseite der Priesterbruderschaft. Bei den drei Kandidaten handelt es sich um einen 62-jährigen Schweden, einen 37-jährigen Tschechen und einen 28-jährigen Südtiroler.
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, in dessen Bistum Zaitzkofen liegt, sprach am Montag von einer «Provokation». Ein solches Verhalten werde eine mögliche Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in die römisch-katholische Kirche beeinträchtigen. Zugleich forderte er die Piusbrüder auf, bis zur Klärung ihres Status auf Weihen zu verzichten. Solche Handlungen sollten «nur mit ausdrücklicher Weisung und Erlaubnis des Papstes vorgenommen werden».
Bereits im vergangenen Jahr hatte Müller scharf die damals unerlaubt vorgenommenen Priesterweihen kritisiert. Nun betonte er erneut, es sei als Akt des Schismas zu sehen, wenn die Bischöfe dieser Gemeinschaft ohne ausdrückliche Beauftragung des Papstes und ohne Erlaubnis des Ortsbischofs Priester weihten. Wer das Zweite Vatikanische Konzil oder Teile davon ablehne, könne nicht in der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche stehen.
Papst Benedikt XVI. hatte im Januar 2009 die Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft, darunter Fellay, aufgehoben, um einen Dialog mit der Gruppierung zu beginnen. Seither fanden im Vatikan mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern der Bruderschaft zur Klärung strittiger Lehrfragen statt.
Die 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft Sankt Pius X. lehnt zentrale Kirchenreformen des 20. Jahrhunderts ab. Sie ist vom Vatikan nicht anerkannt. Unerlaubte Priesterweihen durch gültig geweihte Bischöfe sind nach katholischem Kirchenrecht auch bei fehlender Erlaubnis des Papstes gültig.
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