Meisner: Grundgesetz ist beim Bundesgerichtshof nicht in guten Händen

in Deutschland


Kölner Kardinal zum Urteil des Bundesgerichtshof CDU-Abgeordneter Hüppe: BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen


Köln (kath.net/PEK/F)
Die Erklärung von Kardinal Meisner im Wortlaut:
Dass ungeborene, behinderte Kinder kein Lebensrecht haben, hat das oberste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof inKarlsruhe, jetzt bestätigt, indem er eine Ärztin zum Schadensersatz verurteilte, weil sie im Rahmen der pränatalen Diagnostik dieBehinderung eines Kindes nicht erkannt hätte. Unser Grundgesetz ist beim Bundesgerichtshof nicht in guten Händen, weil er das Recht nicht mehr zum Schutz der Schwächsten,nämlich ungeborener, kranker Kinder, in Anwendung bringt. Darüber hinaus bestraft der Bundesgerichtshof Ärzte, die - aus welchenGründen auch immer - die Tötung kranker, ungeborener Kinder verhindert haben. Damit wird dem ärztlichen Ethos größter Schadenzugefügt. Verdient solche Rechtsprechung noch den Namen "Rechtskultur", die einen Menschen - und sei er auch noch ein Kind undkrank dazu - als Schadensfall definiert, für den man bezahlen muss?

Hüppe: BGH-Urteil diskriminiert Behinderte und nötigt Ärzte zurSelektion

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für dieGeburt eines behinderten Kindes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordneteund stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethikder modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB heute wörtlich:

Das BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen und setztÄrzte einem Druck zur Selektion aus, der mit ärztlicher Standesethikunvereinbar ist.

Der "Schadensfall Kind" hätte sich nur durch die vorgeburtliche Tötungdes Kindes vermeiden lassen.Ein verheerendes Signal ist, dass der BGH bei vorgeburtlichdiagnostizierter Behinderung des Kindes ein Recht auf Abtreibung mitmedizinischer Indiktion anerkennt. Die medizinische Indikation giltunbefristet und läßt die Abtreibung bis zur Geburt zu. EineBeratungspflicht gibt es nicht.

Das Urteil mindert massiv den Lebensschutz für behinderte Ungeborene.Damit läuft es der erklärten Absicht des Gesetzgebers zuwider, dass"eine Behinderung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes führenkann". Die Praxis der eugenischen Abtreibungen mit medizinischer Indikation bishin zur Spätabtreibung lebensfähiger Kinder hatte dieCDU/CSU-Bundestagsfraktion zu ihrem Antrag "Vermeidung vonSpätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" (Bundestagsdrucksache 14/6635) veranlaßt.

Es ist völlig unverständlich, wie die rot-grüne Mehrheit dieinterfraktionellen Gespräche unter Federführung von IngeWettig-Danielmeier (SPD) verschleppt und alle ernsthaftenVerbesserungsvorschläge abgelehnt hat.

Das Urteil - Die Diskussion im Forum


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