Bistum Osnabrück: Priester wegen Vergewaltigung angeklagt

25. August 2010 in Deutschland


Vor 20 Jahren soll er als Kaplan eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – Bistum schaltet Staatsanwaltschaft ein und leitet kirchenrechtliches Verfahren ein


Osnabrück (kath.net/RV/Bistumspresse Osnabrück) Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen Priester wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen erhoben. Das meldet Radio Vatikan mit Berufung auf die FAZ. Der heute 50-jährige Pfarrer soll 1990 als Kaplan in Haren im Emsland ein 14-jähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, so die Anklage. Es gehe dabei um zwei Übergriffe vom Mai und Juni 1990, teilte die Ermittlungsbehörde in Osnabrück mit.

Der seit März suspendierte Priester habe sexuelle Kontakte zu der Jugendlichen eingeräumt, diese allerdings als „einvernehmlich“ geschildert. Nach Angaben des Opfers folgte den Vergewaltigungen eine drei Jahre dauernde sexuelle und gewaltbetonte Beziehung. Mehr als 15 Jahre nach den Taten könnten nur noch die Vergewaltigungen angeklagt werden, hieß es weiter. Andere infrage kommende Delikte wie der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen seien verjährt.

Das Bistum schaltete von sich aus die Staatsanwaltschaft ein, nachdem der Priester eine zunächst zugesagte Selbstanzeige doch nicht erstattete. Das Bistum Osnabrück hat gegen den Geistlichen zudem ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Das Bistum Osnabrück nimmt zu den Anschuldigungen selbst keine Stellung, wie der "Kirchenbote", die Wochenzeitung für das Bistum Osnabrück, meldet. Pressesprecher Hermann Haarmann weist darauf hin, dass sich das das kirchenrechtliche Verfahren derzeit im Stadium der Voruntersuchung befinde. Der Fall werde in den nächsten Wochen an die Glaubenskongregation im Vatikan gesandt, im Fall einer Verurteilung liege das Strafmaß zwischen der Enthebung einzelner Ämter bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand.

Dechant Reinhard Molitor, Moderator des Priesterrats, reagierte betroffen und beschämt auf die Anklage eines Mitbruders. Auf der einen Seite dürfe der Geistliche nicht vorab verurteilt werden, auf der anderen Seite müsse der Frau, der möglicherweise als Kind schlimme Gewalt angetan wurde, Gerechtigkeit zuteil werden.


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