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Domkapitel muss innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen
Freiburg (kath.net/pef/F)
Papst Johannes Paul II. hat den Amtsverzicht von Erzbischof Dr. Oskar Saier angenommen. Das wurde heute gleichzeitig im Vatikan und in Freiburg bekannt gegeben. Erzbischof Saier äußerte sich dankbar, dass der Papst seiner Bitte um vorzeitige Entpflichtung entsprochen habe.
Vor Journalisten in Freiburg betonte er nochmals, dass die Gründe für seine persönliche Entscheidung ausschließlich in seiner gesundheitlichen Situation lägen. Nach mehreren schweren Operationen könne er sich nicht mehr so auf seine Gesundheit verlassen, „wie ich es über viele Jahre und Jahrzehnte gewohnt war und wie es der bischöfliche Dienst in einem so großen Bistum wie dem Erzbistum Freiburg erfordert“, sagte Saier. Weiter teilte er mit, dass er in Freiburg bleiben werde. Er wolle auch künftig in der Seelsorge tätig sein, „soweit meine Kräfte reichen und der Diözesanadministrator und mein Nachfolger es wünschen“, so Saier.
Mit der Annahme des Amtsverzichts durch den Papst ist der Erzbischöfliche Stuhl in Freiburg vakant geworden. Entsprechend dem Kirchlichen Gesetzbuch „Codex Iuris Canonici“ muss nun das Freiburger Domkapitel innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen. Das Domkapitel der Erzdiözese Freiburg ist ein Kollegium von zehn Diözesangeistlichen mit Priester- oder Bischofsweihe, das an der Hirtensorge des Erzbischofs teilnimmt und ihn in der Leitung der Erzdiözese unterstützt. Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Erzbischof ernannt, abwechselnd einmal mit Zustimmung, das nächste Mal nach Anhörung des Domkapitels. Rechtliche Grundlagen sind das Kirchenrecht und das Badische Konkordat von 1932.
Das Domkapitel besteht derzeit aus: Dompropst Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Bischofsvikar für Hochschulen und Hochschulpastoral), Weihbischof Rainer Klug (Bischofsvikar für das Ordenswesen und Leiter der Abteilung Ausländerseelsorge), Weihbischof Dr. Bernd Uhl (Bischofsvikar für die Caritas), Domdekan Apostolischer Protonotar Dr. Otto Bechtold (Generalvikar), Prälat Hermann Ritter (Leiter der Abteilung Seelsorge und Rektor des Seelsorgeamtes), Prälat Dr. Robert Zollitsch (Leiter der Abteilung Seelsorge – Personal), Prälat Dr. Klaus Stadel (Leiter der Abteilung Berufe der Kirche und der Referate Ökumene und Liturgie), Monsignore Wolfgang Sauer (Leiter der Abteilung Weltkirche und der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit), Monsignore Dr. Eugen Maier (Leiter der Abteilung Weiterbildung und Direktor des Instituts für Pastorale Bildung) und Dr. Fridolin Keck (Leiter der Abteilung Schulen/Hochschulen). Außerdem gehören dem Domkapitel vier nicht residierende Ehrendomkapitulare an.
Aufgaben des Domkapitels sind die Wahl des Erzbischofs aus einem Dreiervorschlag des Papstes, wenn der Bischofssitz frei wird, die Beratung des Erzbischofs in wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens, die Mitarbeit in der Leitung der Erzdiözese (in der Regel durch die Leitung bestimmter Abteilungen bzw. Referate im Erzbischöflichen Ordinariat) und die Feier der Liturgie in der Bischofskirche.
Ist nach der Erledigung des Erzbischöflichen Stuhls der Diözesanadministrator gewählt, reicht das Domkapitel sobald wie möglich dem Heiligen Stuhl eine Liste geeigneter Kandidaten für das Bischofsamt ein. Unter Würdigung dieser Vorschläge sowie der durch den Erzbischof jährlich einzureichenden Liste benennt der Heilige Stuhl dem Domkapitel wiederum drei Kandidaten, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den künftigen Erzbischof von Freiburg wählt. Nach dem Badischen Konkordat von 1932 muss dabei unter den drei vom Heiligen Stuhl Benannten mindestens ein Angehöriger der Erzdiözese Freiburg sein.
Der Diözesanadministrator erlangt mit der Annahme seiner Wahl die Amtsgewalt eines Diözesanbischofs. Er darf aber keine Neuerungen einführen oder etwas veranlassen, durch das die Rechte der Diözese oder des Diözesanbischofs beeinträchtigt werden können. Das Amt des Diözesanadministrators erlischt mit der Amtsübernahme durch den neuen Diözesanbischof.
Mit der Vakanz des Bischöflichen Stuhls verliert der Generalvikar sein Amt. Auch Priesterrat und Diözesanpastoralrat hören auf zu bestehen.
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