Bischofsweihe von Prälat Walter Brandmüller am 13. November

29. Oktober 2010 in Aktuelles


Die drei Klassen von Kardinälen und das Konsistorium. Von Armin Schwibach



Rom (kath.net/as) Der emeritierte Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften, Prälat Walter Brandmüller (81), wird am 13. November die Bischofsweihe empfangen, bevor ihm am 20. November während des feierlichen öffentlichen Konsistoriums im Petersdom vom Papst mit der Übergabe des roten Biretts und der Ernennungsbulle die Kardinalswürde verliehen wird. Als erster Konsekrator vollzieht die Weihe der Archivar und Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche, Kardinal Raffaele Farina. Mitkonsekrator ist der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, aus dessen Bistum der künftige Kardinal stammt. Die Weihe findet in der Kirche der deutschsprachigen Katholiken in Rom „Santa Maria dell’Anima“ statt.

Nach Can. 351, § 1 des „Codex des kanonischen Rechts“ wählt der Papst die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus: „Sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen“. Des weiteren muss der Ausgewählte, der noch nicht Bischof ist, die Bischofsweihe empfangen. Eine Dispens von dieser Vorschrift ist möglich und wurde in der Vergangenheit oft von den über 80-jährigen Kardinälen wahrgenommen. In den letzten Konsistorien des Pontifikats Johannes Pauls II. war es sogar zur Gewohnheit geworden, den über Achtzigjährigen die Dispensgesuche von der Bischofweihe unaufgefordert zu übermitteln.

Das Kardinalskollegium besteht aus drei Klassen („ordines“): Den Kardinalbischöfen sind als Titel die suburbikarischen Diözesen zugeordnet. Die „suburbikarischen“ Diözesen gehen auf die ersten Diözesen zurück, die in der Zeit des frühen Christentums „um Rom herum“ entstanden sind. Dem „ordo“ der Kardinalpriester sind jene Bischöfe zugeordnet (wie Erzbischof Reinhard Marx), denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen worden ist. Kardinaldiakone (wie Prälat Walter Brandmüller) sind Bischöfe, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen worden ist.

Nach frühestens zehn Jahren hat ein Kardinaldiakon das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand der Kardinalpriester zu bitten. Um die einst dem Kardinaldiakon zugewiesene Titelkirche einer römischen Diakonie beizubehalten, können sie vom Papst „pro hac vice“, das heißt „für diesen Fall“ zum Kardinalpriester ihrer Diakonie-Titelkirche ernannt werden.

Jeder Kardinalpriester und Kardinaldiakon wird damit in besonderer und symbolischer Weise in den Klerus der Kirche von von Rom eingegliedert. Der ranghöchste, sprich dienstälteste Kardinaldiakon trägt den Titel „Kardinalprotodiakon“. Dieser verkündet zum Beispiel dem Volk den Namen des neugewählten Papstes.

Das dritte ordentliche öffentliche Konsistorium des Pontifikats Benedikts XVI. zur Kreierung von 24 neuen Kardinälen beginnt am Samstag, 20. November, um 10: 30 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der vatikanischen Basilika. Am Nachmittag desselben Tages finden die „Visite di cortesia“ oder „Visite di calore“ statt. Bei diesen „Besuchen“ nehmen die neu ernannten Purpurträger die Glückwünsche ihrer Freunde, Verwandten, der
Mitkardinäle sowie der offiziellen Gäste entgegen.

Am darauffolgenden Sonntag, Hochfest Christkönig, feiern die neuen Kardinäle zusammen mit dem Papst die heilige Messe im Petersdom. Während des Gottesdienstes überreicht der Papst den Kardinälen den Kardinalsring. Dazu spricht der Papst: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus.“

Das Kardinalskollegium zählt jetzt 121 wahlberechtigte Purpurträger. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Kardinäle auf 203.


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