Religiöse Grußformel ein Kündigungsgrund?

22. April 2011 in Deutschland


„Jesus hat Sie lieb“ – weil der Angestellte eines Callcenters dies regelmäßig am Schluss eines Kundengespräches sagte, hatte er seinen Arbeitsplatz verloren. Zu Recht, wie das Landgericht Hamm befand.


Hamm (kath.net) Eine religiöse Grußformel ist ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm. Der Arbeitnehmer hatte sich bei beruflichen Telefonaten stets mit „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet und war deshalb gekündigt worden. Dies berichtet die „Welt“.

In erster Instanz hatte das Bochumer Arbeitsgericht der Klage des Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber stattgegeben mit der Begründung, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Arbeitnehmers schwerer wiege als die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber bekam jetzt jedoch in zweiter Instanz Recht: Das Missionieren von Kunden sei ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm.


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