Sogar das linksliberale 'Profil' befand die Geschichte als zu dünn

27. Juni 2011 in Österreich


Könnte es sein, dass bei APA die Versuchung, einen Bischofskandidaten und Mutter-Teresa-Experten öffentlich zu demontieren stärker wog als die Pflicht zur Recherche? - Von Stephan Baier / Die Tagespost


Wien (kath.net/DT) Das linksliberale Magazin „Profil“, dem sonst jede Gelegenheit willkommen ist, der Kirche ein Bein zu stellen, hatte die Story bereits vor einem Monat recherchiert, jedoch journalistisch zu dünn gefunden und nicht veröffentlicht. Dagegen hat die seriöse „Austria Presse Agentur“ (APA) am Sonntagmorgen der österreichischen Öffentlichkeit aufgetischt, was viele Online- und Printmedien dann unkritisch übernahmen: Eine heute 45-Jährige habe gegen den Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Österreich, Leo Maasburg, eine Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattet. Der populäre Priester, langjährige Begleiter von Mutter Teresa und charismatische Missio-Chef soll sich – so referiert die APA aus der Sachverhaltsdarstellung, die der Staatsanwaltschaft nun übergeben worden sein soll, wie der Anwalt der Frau behauptet – im Jahr 1994 mehrfach sexueller Übergriffe gegen die damals 28-jährige Frau schuldig gemacht haben.

Maasburg weist die Vorwürfe entschieden zurück: „Es gab nie eine sexuelle Beziehung. Es ist nie zu einer Nötigung, und mir gegenüber auch nie zu einem Vorwurf dieser Art gekommen.“ Er habe seinerseits den Abbruch des Kontaktes zu der Frau betrieben, „als mir bewusst wurde, dass ich der Frau jene Hilfe nicht geben kann, derer sie wohl bedurft hätte“. Er habe „ihre psychischen Vorbelastungen mehrere Jahre nicht erkannt und später unterschätzt, insbesondere ihr Stalking“, so Maasburg, das aus seiner Sicht gut belegt ist. Die APA bringt zwar das klare Dementi von Maasburgs Sprecher Eugen Waldstein, dass an den Vorwürfen „nichts dran“ sei und es entlastende Gutachten gebe. Nicht hinterfragt wird aber, was das Motiv sein könnte, warum die zu jedem Zeitpunkt volljährige Frau 17 Jahre brauchte, um eine Anzeige zu erstatten, die höchstwahrscheinlich wegen Verjährung gar nicht behandelt werden kann, wie Juristen gegenüber der „Tagespost“ ausführten.

Nicht hinterfragt wird auch der in der Klage behauptete, so referiert es jedenfalls die Nachrichtenagentur, „Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“, denn Leo Maasburg war belegbar zu keinem Zeitpunkt der Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzte der Frau, auch niemals ihr Spiritual oder Beichtvater gewesen. Ein Autoritätsverhältnis lag also weder im juristischen noch im spirituellen Sinne jemals vor.

Dass an dieser und anderen Stellen die Recherche von APA unvollständig ist, werten Beobachter deshalb auch als Anzeichen dafür, dass mit der Berichterstattung noch andere Motive verfolgt werden. Denn APA formulierte als Schlusssatz der Meldung: „Maasburg galt darüber hinaus als einer der Favoriten für die Nachfolge des Grazer Diözesanbischofs Egon Kapellari.“ Könnte es also sein, dass dies der Grund dafür ist, dass zwar Leo Maasburg in dem Beitrag namentlich genannt wird, aber die Anklägerin ebenso in der Anonymität bleibt wie ein zweiter beschuldigter Priester, dem die Frau vorwirft, sie als Minderjährige missbraucht zu haben? Könnte es sein, dass bei APA die Versuchung, einen Bischofskandidaten und Mutter-Teresa-Experten öffentlich zu demontieren stärker wog als die Pflicht zur Recherche?

Diese nämlich hätte rasch ein anderes Bild gezeigt: Die Frau und Leo Maasburg hatten tatsächlich Kontakt beim Aufbau von „Radio Maria“ in Bayern, doch wirkte Maasburg daran nur ehrenamtlich und an den Wochenenden mit.

Für die Frau könnte das ausgereicht haben, um eine Fixierung auf den Priester Maasberg zu entwickeln. Das belegen nach einem Gutachten des Grazer Psychiaters Peter Hofmann, das dieser Zeitung vorliegt, Tausende SMS und Mails der Frau an Leo Maasburg, gesandt zu jeder Tages- und Nachtzeit. Hofmann, der als Gerichtsgutachter Tausende vergleichbare Fälle prüfte, erkennt darin unter anderem „einen schweren Stalkingvorgang“. Und Hofmann, der die Textnachrichten gesichtet hat, hält in seinem Gutachten weiter fest, Maasburg habe versucht, „Distanz herzustellen bzw. den Kontakt abzubrechen“. Die Frau sei jedoch, so Hofmann, durch diese „Zurückweisungen gekränkt“ gewesen. Universitätsprofessor Hofmann wörtlich: „Es besteht der dringende Verdacht, dass Dr. Maasburg durch die Frau gestalkt wurde. Die Angaben über die eigene Biografie der Frau erlauben die Verdachtsdiagnose einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung am ehesten im Sinne einer emotional instabilen Persönlichkeit (Borderline).“ Das ist wohl auch der Anklage bewusst, denn einer ihrer Vorwürfe lautet auf „sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“.

Der Psychiater stellte bei der Sichtung von 1 200 Einzelschreiben der Frau an Maasburg weiter fest, es finde sich in all ihren Äußerungen „keinerlei Anhalt dafür, dass es je zu irgendeiner übergriffigen sexuellen Handlung durch Dr. Maasburg gekommen wäre“. Auch dem Beschuldigten selbst gegenüber machte die Frau nach dessen Angaben niemals solche Vorwürfe.

Stattdessen wandte sie sich an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien, deren damaliger Leiter, der Psychiater und Psychotherapeut Max Friedrich, zeitweise auch ihr therapeutischer Begleiter war. Inwieweit diese Konstellation zu einer Interessenskollision führen kann, hinterfragte APA übrigens auch nicht. Dass die sogenannte Klasnic-Kommission, eine Opferschutz-Institution, die von der österreichischen Bischofskonferenz eingesetzt wurde, aber unabhängig von ihr agiert, der Frau eine Therapie finanzierte, geschah nach Angaben des Pressesprechers der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, weil sich die Frau in einem psychisch labilen Zustand befunden habe und „Gefahr im Verzug“ gewesen sei. Laut eigenem Selbstverständnis prüft die Klasnic-Kommission übrigens nicht im Sinne eines Gerichtsverfahrens, weshalb Maasburg zu den Vorwürfen gar nicht gehört worden war.

Gemäß der relevanten Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz ist dafür nämlich erst die „diözesane Kommission“ zuständig: Sie „informiert den mutmaßlichen Täter über den gegen ihn erhobenen Vorwurf. Er wird über seine Rechte belehrt und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme“ (§ 4.2).

Auch diese Kommission sah keinen Grund zu handeln. Der Erzbischof von Wien, Kardinal Christoph Schönborn, dem der Anwalt der Frau nun „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ vorwirft, hat den Fall aufgrund der vorliegenden Gutachten und Dokumente seinerseits geprüft und diese Unterlagen im Frühjahr diesen Jahres schließlich mit einer Stellungnahme an die dem Missio-Chef vorgesetzte Behörde, die „Kongregation für die Evangelisierung der Völker“ weitergeleitet. Deren neuer Präfekt, Erzbischof Fernando Filoni, kam in seinem abschließenden Schreiben zu dem Urteil, „dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben“.

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