Gregor VII. und der ‚Dictatus Papae’

7. Juli 2011 in Aktuelles


‚Quod catholicus non habeatur, qui non concordat Romanae ecclesiae’ (Dass nicht für katholisch gelte, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der Römischen Kirche befindet). Die universale Rolle des Papstes. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Lux in arcana – das Geheimarchiv enthüllt sich“ lautet der Titel einer Ausstellung, die vom Vatikanischen Geheimarchiv in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rom in den Kapitolinischen Museen organisiert wird (Februar bis September 2012). Eines der Ausstellungsstücke ist der „Dictatus Papae“ Gregors VII. (1073-1085), mit dem der heilige Papst die universale Befugnis des Papstes herausstellte (kath.net berichtete). Was hat es mit diesem für die Kirchengeschichte so bedeutenden Dokument auf sich? Und: Warum ist der heilige Gregor VII. bis heute eine entscheidende Gestalt im Leben der Kirche?

Gregor VII. (Hildebrand von Soana) wurde zwischen 1015 und 1034 in Soana (Toskana) geboren. Er stammte aus einer einfachen Familie und gelangte bereits sehr jung nach Rom, wo ihn, wie er später schrieb, der „Fürst der Apostel von Kindesalter an nährte“. Hildebrand erhielt so in der Schule des Lateranpalastes seine Erziehung und wurde dann in den römischen Klerus aufgenommen. 1073 wurde er als Nachfolger Petri gewählt und offenbarte sich als einer der wichtigsten Päpste des Mittelalters und vielleicht der Geschichte. Gregor VII. starb am 25. Mai 1085 im Exil in Salerno, wohin er sich nach der letzten Exkommunikation Heinrichs IV. und des von diesem gestützten Gegenpapstes Clemens III. geflüchtet hatte. Mit den letzten Worten auf dem Sterbebett, die sein Grabspruch sind, umriss der Papst abschließend sein Schicksal: „Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Böse gehasst, und deshalb sterbe ich in der Verbannung“.

Gregor VII. ist unter den Begriffen des „Investiturstreites“ und des „Ganges nach Canossa“ zusammen mit dem damaligen König und späteren Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (ab 1084) Heinrich IV. (1050-1106) als Symbolfigur des Kampfes zwischen dem Papsttum und der weltlichen Macht bekannt, dies mit dem Ziel, so die gängige Geschichtsschreibung, die Oberhoheit des Papst-Königs über die weltlichen Mächte zu behaupten. 1075 verbot Gregor VII. unter Androhung der Exkommunikation die so genannte „Laieninvestitur“, das heißt: Bischöfe durften nicht von einem König oder Kaiser eingesetzt werden. Es war dies das erste Mal, dass der Papst in einer Angelegenheit von einer derartigen Tragweite direkt eingriff. Das Vorgehen des Papstes setzte der traditionellen Verbindung zwischen der Macht des Souveräns und den Bischöfen ein Ende. Heinrich IV. führte einen Bruch mit Rom herbei. Er berief ein Konzil von ihm treuen deutschen Kirchenmännern ein (24. Januar 1076 in Worms) und ließ Gregor VII. absetzen. Die deutschen Bischöfe warfen dem Papst Einmischung in die Angelegenheiten ihrer Diözesen sowie geringe Wertschätzung ihres Bischofsamtes vor. Gregor VII. antwortete am 14. Februar 1076 mit dem Kirchenbann für den König, der schwersten Kirchenstrafe, mit der in einer von Religiosität durchtränkten Welt ein Mensch nicht nur aus der Kirche, sondern aus dem gesamten sozialen Gefüge ausgeschlossen wird.

Die Untertanen eines exkommunizierten Souveräns waren ihrer Treuepflicht entbunden. Die Kette des feudalen Gehorsams wurde so zerbrochen, was auch gewalttätige Rebellion zur Folge haben konnte. Heinrich IV. wurde so isoliert, die deutsche Aristokratie stellte sich auf die Seite des Papstes. Der König hatte keine Wahl: um seine politische Macht und seine Person zu retten, musste er mit dem Papst übereinkommen. So beschloss er, sich zum Schloss von Canossa im Südosten von Reggio Emilia zu begeben, wo sich Gregor VII. aufhielt. Am 25. Januar 1077, dem Fest der Bekehrung des heiligen Paulus, erreichte Heinrich IV. das Schloss, barfuss und im Büßerkleid. Drei Tage verharrte er betend vor dem Schloss und flehte um die Vergebung des Papstes. Dann wurde er zu Gregor VII. vorgelassen, schwor feierlich, sich dem Willen des Papstes zu unterstellen, und sagte seine Unterstützung im Konflikt zwischen Rom und den deutschen Bischöfen zu. Gregor VII. half dem vor ihm liegenden König eigenhändig, sich zu erheben, und nahm ihn wieder in die Kirche auf. Der Papst selbst reichte Heinrich IV. während der Feier der heiligen Messe die Kommunion. Der „Investiturstreit“ fand seinen vorläufigern Abschluss.

Eine beliebte Verzerrung der historischen Ereignisse reduziert den Investiturstreit auf ein rein „weltliches“ Aufeinanderprallen von zwei Machtansprüchen – dem des Papstes und dem des Königs. Der Papst wird gern als Herrscher dargestellt, der aus rein säkularen Gründen politische und wirtschaftliche Vorrangstellungen für sich behauptet. Im Zeitalter der Trennung von Kirche und Staat wird dies als Provokation und ungehörige Überschreitung der eigentlichen Kompetenzen gewertet.

Abgesehen davon, dass es stets eine zweifelhafte und zu überprüfende Praxis darstellt, moderne Denkstrukturen zur Bewertung von historischen Epochen und Ereignissen heranzuziehen, ist es hingegen umso wichtiger, den wahren Grund des Vorgehens Gregors VII. herauszustellen, der in seiner Idee des Papsttums zu finden ist. Die gregorianische Kirchenreform geht von einer Neudefinition der päpstlichen Würde aus und stellt eine universale Jurisdiktion des Nachfolgers Petri sowie dessen absoluten Primat in der Lehre fest.

Die ganze „Christianitas“ ist zum Gehorsam gegenüber dem Papst angehalten, als gehorche sie Gott selbst. Gregor VII. formulierte seine Lehre vom Papsttum im so genannten „Dictatus Papae“ (vom Papst diktiert; 1075). In 27 Sätzen, die mit „quod“ (dass) beginnen, erläutert Gregor VII. das Wesen der Römischen Kirche und ihres Bischofs. Satz 26 erklärt die innere Motivation des Handelns des Papstes: „Quod catholicus non habeatur, qui non concordat Romanae ecclesiae“ (Dass nicht für katholisch gelte, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen Kirche befindet). Die eine apostolische römische Kirche, die „vom Herrn allein gegründet worden ist“ (Satz 1), garantiert und definiert den wahren christlichen Glauben, insofern „Romana ecclesia nunquam erravit nec imperpetuum scriptura testante errabit“ (die römische Kirche niemals in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der Schrift niemals irren wird; Satz 22). 20 Sätze widmet Gregor VII. der Aufgabe des Papstes. Der Papst darf von niemandem gerichtet werden (19), sein Urteilsspruch kann von niemandem widerrufen werden und er selbst kann als einziger die Urteile aller widerrufen (18). Der Papst allein besitzt eine universale Jurisdiktion (2) und kann neues Recht schaffen, Gemeinden gründen, ein reiches Bistum teilen und arme Bistümer vereinigen (7), er allein kann Bischöfe absetzen und wieder einsetzen (3). Für Gregor VII. beschränkt sich die Tragweite seines „munus“ nicht auf den geistlichen Bereich, da es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen (12) und er Untergebene vom Treueeid gegenüber Sündern lösen kann (27). Die Bezeichnung „Papst“ „unicum est in mundo“ (ist einzigartig auf der Welt; 11).

Oberflächlich gesehen handelt es sich bei den im „Dictatus Papae“ vorliegenden Sätzen allein um die Festschreibung der universalen Macht des Papstes, die dieser unter dem Vorwand, an Gottes Statt zu sprechen, beispiellos auf den säkularen Bereich ausdehnt. Geht es aber Gregor VII., der 1606 von Papst Paul V. heilig gesprochen wurde, um die Behauptung eines Vorranges in weltlicher Sicht, durch die somit ein „Machthunger“ kodifiziert würde? Nein.

Anliegen des heiligen Papstes ist es, die Prinzipien des christlichen Glaubens und des ihm unentbehrlichen Papsttums eindeutig vorzulegen. Dass Gregor VII. dabei die zeitbedingten Umstände und das „endliche Fleisch“ der Kirche als „corpus mysticum“ in diese Bestimmung mit einbezieht, mindert nicht das Wesen der grundsätzlichen Lehre. Für Gregor VII. entspringt die weltliche Macht dem menschlichen Hochmut, während die Autorität des Bischofs und des Papstes von Gott, das heißt von der „pietas divina“ gestiftet ist.

Aufgabe des Papstes und des Heiligen Stuhles ist es, so Gregor VII. in einem Brief an Bischof Hermann von Metz (25. August 1076), der Bosheit der „Glieder des Antichrist“ eine Grenze zu setzen, die dem Willen Gottes ihre eigenen Interessen voranstellen, während die „Glieder Christi“ allein Gottes Geboten gehorchen. Somit sei es nützlich, dass „die Könige und Kaiser in dem Moment, in dem ihr Sinn vom Wunsch ergriffen ist, über andere zu herrschen und sich der eigenen großartigen Herrlichkeit zu rühmen, Gelegenheit haben, sich zu erniedrigen und Angst vor dem zu empfinden, was vorher Anlass ihrer Selbstzufriedenheit war“.

So dürften die weltlichen Mächte nicht versuchen, sich die Kirche zu unterwerfen, als stehe sie in deren Dienst. Vielmehr müssten sie „denen dankbar sein, die ihre Augen darstellen, das heißt den Priestern, den Meistern und Vätern, und sie sollten sie anstrengen, ihnen die gebührende Ehre zu erweisen“. Insofern bedeutete für Gregor VII. der mangelnde Gehorsam gegenüber dem „sacerdos“ und dem Papst die faktische Leugnung Gottes. Der Gehorsam hingegen ist für den „servus servorum Dei“ die Grundbedingung für die Zugehörigkeit zur Kirche als der Gemeinschaft der Glaubenden und der Wesensstruktur der „Christianitas“. Gregor VII. emanzipierte damit die Kirche aus dem politisch motivierten Filz und stieß die alte, auf Karl den Großen zurückgehende politische Ordnung des Verhältnisses von kirchlicher Befugnis und weltlicher Macht für immer um, indem er das Kirchliche dem säkularen Einfluss entziehen wollte.

Tritt man einen Schritt zurück und betrachtet man die Geschichte des Investiturstreites unter diesem übergeordneten und auf die transzendente Dimension hingeordneten Gesichtspunkt, wird deutlich, dass die „Gregorianische Reform“ und die damit verbundene Formulierung der Idee des Papsttums (abgesehen von den weiterhin fortdauernden Konflikten, die vor allem die Moderne zeichneten) den Grundstein für die Ausformung der Gegenwart des Papstes in der Kirche der Gegenwart darstellt. Gregor VII. hebt die universale Rolle des Papstes hervor; er lässt es nicht zu, den Papst nur als einen Machtfaktor unter anderen zu sehen, der eventuell einem auszuhandelnden Konsens unterworfen wäre.

Er legt vielmehr den Grund für die Definition der weltkirchlichen Bestimmung des Papstes und die explizite Formulierung der Unfehlbarkeit, wie sie das I. Vatikanische Konzil 1870 dogmatisch ausspricht: „Wenn der Römische Papst ‚ex cathedra’ spricht, d.h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Amtsgewalt endgültig entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in der endgültigen Entscheidung über eine Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet wissen wollte. Daher sind solche endgültige Entscheidungen des römischen Bischofs aus sich selbst, nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche, unabänderlich“ (Pastor aeternus, 21).

Der heilige Gregor VII. ist weit davon entfernt, nur ein „Papst der Geschichte“ zu sein, der in die in Schulbüchern üblichen vorurteilsbehaftete Klischees gepresst werden könnte. Sein Reformwerk wirkt direkt bis in die heutige Zeit weiter, insofern sein Bestreben, der Kirche ihren Freiheitsraum zu sichern, gerade in einer Zeit der radikalen Entgegensetzung von „Laizität“ und Glauben, der säkularistischen Ausgrenzung Gottes aus dem öffentlichen Leben, der Selbstsetzung eines Über-Menschen an Gottes Stelle verbunden mit einem unterschwelligen, aber aggressiven Kampf gegen die Kirche eine neue Gewichtung erfährt.

Gleiches gilt für das innerkirchliche Verhältnis zum Papsttum. Ereignisse aus der jüngsten Zeit machen die Aktualität der Problematik der „Investitur“ deutlich und offenbaren nach wie vor die Existenz von nationalkirchlichen Reduktionismen und Überheblichkeiten (verbunden mit einer inneren Abkehr von den Grundfesten des Glaubens und der Lehre) gegenüber dem Lehramt und der „auctoritas“ des Papstes. Ähnliches gilt für die Rücknahme der Exkommunikation der vier unrechtmäßig geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. und die anschließenden heftigen und aggressiven Polemiken innerhalb der Kirche, die Benedikt XVI. dazu veranlassten, einen Brief an die katholischen Bischöfe der Welt zu schreiben.

Auch was die Kirchendisziplin und den immer gern „kritisierten“ Pflichtzölibat in der lateinischen Kirche betrifft, ist Gregor VII. als maßgebend zu zitieren. Der Zölibat ist entgegen eines Gemeinplatzes keine „Erfindung des Mittelalters“. Die Wirklichkeit des Zölibates als höchstem geistlichen Gut wurzelt in den Anfängen der Kirche. Bereits Bischof Epiphanius von Salamis (Zypern) kennt im vierten Jahrhundert den Zölibat als Gesetz der Kirche für das Priestertum. Das Konzil von Granada (um 300) und dann die Römische Synode von 386 erklärten die Ehelosigkeit zum priesterlichen Ideal.

Seit dem Beginn des zweiten Jahrtausends behaupteten die Päpste jedoch den Zölibat verstärkt. Gregor VII. verfügte, dass Kleriker, die ihre Frauen nicht aufgeben, unmittelbar ihre kirchliche Würde verlieren. Mit der starken Betonung des Zölibates wollte der Papst (neben der Lösung wirtschaftlicher und das Vermögen der Kleriker betreffenden Probleme) den absoluten Primat des Geistlichen und des Wertes der Jungfräulichkeit im Gebaren der Kirche sanktionieren.

Der heilige Papst wollte heilige Priester, die nichts Gott voranstellen, nur so wahrhaft frei sein können und die Freiheit der Kirche als solche garantieren. Das Reformwerk Gregors VII. war zutiefst in der Heiligen Schrift verwurzelt. Der Papst verstand es, „die Zeichen der Zeit“ zu lesen und eine Grundlage für das auszuformen, was heute als Dialog der Kirche mit der Welt bezeichnet wird. Gerade der Lebensstil des Priesters sollte Zeichen seiner innigen und ausschließlichen Beziehung zu seinem Herrn sein.



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