18. September 2011 in Deutschland
BVL-Vorsitzender Lohmann: Von Jahr zu Jahr kommen mehr Menschen nach Berlin, um für die Heiligkeit des Lebens und eine wirkliche humane Gesellschaft zu werben. Das ist sehr gut!
Berlin (kath.net/BVL) Über die wachsende Unterstützung des Lebensrechtes freut sich der Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) Martin Lohmann und dankt allen Teilnehmern des diesjährigen Marsches für das Leben: Der diesjährige Marsch für das Leben war ein großer Erfolg für den Lebensschutz in Deutschland. Mehr als 2200 Freunde des Lebens haben eindrucksvoll ein klares, sympathisches und entschiedenes Zeugnis für die Unantastbarkeit des Lebens gegeben und gegen die Tötung ungeborener Menschen mitten in Berlin protestiert.
Ich bin allen Teilnehmern, Helfern und Organisatoren sehr dankbar für dieses ebenso unübersehbare wie notwendige Bekenntnis zu einer Kultur des Lebens. Von Jahr zu Jahr kommen mehr Menschen nach Berlin, um für die Heiligkeit des Lebens und eine wirkliche humane Gesellschaft zu werben. Das ist sehr gut!
Und es ist sehr ermutigend, dass wir vor allem von jungen Menschen eine so deutliche Unterstützung bekommen. Unser Einsatz lohnt sich immer mehr. Die Wahrheit, dass es kein Recht auf Töten gibt, sehr wohl aber ein Recht auf Leben und Achtung eines jeden Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, lässt sich auf Dauer nicht unterdrücken.
In diesem Jahr hatte der Bundesverband Lebensrecht mit seiner Kundgebung erstmals unmittelbar vor dem Kanzleramt die Veranstaltung begonnen, also im Zentrum der Macht und unweit des Reichstages, wie Lohmann es als Moderator und Gastgeber formulierte. Man hoffe sehr, dass die Botschaft vom Leben dort endlich richtig gehört werde und ankomme.
Unter großem Beifall rief er in Richtung des Kanzleramtes nach oben: Wir hoffen sehr, dass auch die Bundeskanzlerin unser Anliegen hört. Werden Sie, Frau Bundeskanzlerin zu einer überzeugenden Anwältin des Lebens und seiner Unantastbarkeit!
Auf der Bühne konnte der BVL-Vorsitzende zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland begrüßen, die alle ihr jeweils sehr persönliches Bekenntnis zum Leben abgaben. Darunter die Hebamme Maria Grundberger mit ihren Erfahrungen der Gehsteigberatung, die Autorin, Familien- und Persönlichkeitsberaterin Ruth Heil, Bert und Willi Dorenbos aus den Niederlanden mit ihrer Aktion Schrei zum Leben, aus den USA Bryan Kemper, der Konzerte für das Leben veranstaltet sowie Eric Schneider mit seiner Lebensrechtsarbeit in Chicago, der Missionar Hugo Gevers, der als Vater eines Kindes mit Down-Syndrom das selbstverständliche Lebensrecht auch für Behinderte forderte, sowie der evangelische Pfarrer Philipp Vulff aus Paris, der dort den Marsch für das Leben organisiert. Die Jugend für das Leben war vertreten durch junge Lebensschützer aus Belgien, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Irland und Deutschland.
Begleitet wurde die Kundgebung von einigen hundert Alternativen und Autonomen, die mit Trillerpfeifen und Sprechchören die Kundgebung wie auch den anschließenden Schweigemarsch vorbei am Reichstag und durch das Bundesviertel über die Straße Unter den Linden bis hin zur Hedwigskathedrale zu stören versuchten. Einige wenige Kreuze wurden entwendet und entehrt, und mit blasphemischen Darstellungen und hasserfüllten antichristlichen Parolen skandierten die Gegner der Freunde des Lebens lautstark undwollten provozieren.
Abermals ließen sich die Teilnehmer aber nicht provozieren und begegneten den Gegnern mit Freundlichkeit und fürbittendem Gebet.
Lohmann bedankte sich ausdrücklich bei der Berliner Polizei, die mit einem Großaufgebot und entschiedener Umsicht die Teilnehmer des Marsches für das Leben vor Angriffen und Obszönitäten schützten.
Beim ökumenischen Gottesdienst in der Hedwigskathedrale sprachen der Berliner Weihbischof Wolfgang Weider und der evangelische Pfarrer Prinz Philipp von Preußen sehr klare und ermutigende Worte für die Lebensschützer. Danach gab es rund um die Berliner Bischofskirche ausreichend Zeit zur persönlichen Begegnung und zum Gedankenaustausch.
Am Ende der Kundgebung verkündete der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann die diesjährige Berliner Erklärung des Bundesverbandes Lebensrecht. Im kommenden Jahr wird der Marsch für das Leben am 22. September 2012 in Berlin stattfinden.
Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens
17. September 2011
"Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung wieder zu entdecken:
Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.
Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und Umständen.
Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschenleben. Es darf keine Zuteilung der Menschenwürde und des Lebensrechtes durch Entscheidungen Dritter geben.
Deshalb fordern wir:
1. Die Rückkehr zum gesetzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) und Verhinderung der Einführung weiterer genetischer Tests, damit der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen Einhalt geboten wird.
2. Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder nachhaltig durch neue Schutzkonzepte zu beenden.
3. Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flüchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.
4. Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten für über 90 Prozent aller beratenen Abtreibungen in Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der Länder bestritten.
5. Statt Hilfe zum Töten müssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher für die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld muss hier zukunftswirksam eingesetzt werden.
6. Das Leiden von Frauen, Männern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht länger verdrängt und verharmlost werden, sondern muss enttabuisiert und vorurteilsfrei erforscht werden.
7. Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muss Einhalt geboten werden. Das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen kann eine aktive Sterbehilfe niemals rechtfertigen. Für den Verzicht auf ärztliche Behandlung wie für ihren Abbruch kann nur der wirkliche, nicht auch der mutmaßliche Wille eines Patienten ausschlaggebend sein. Andernfalls wird der Fremdbestimmung Tür und Tor geöffnet.
Wir rufen alle Menschen dazu auf, mit uns für eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der Missachtung des Rechts auf Leben bei Ungeborenen und Kranken und alten Menschen eindeutig entgegenzustellen."
Die geltenden Gesetze zur Abtreibung (Strafgesetzbuch § 218-219) auf den Seiten des Juristischen Informationsdienstes
Foto: (C) David Vogt, www.marsch-fuer-das-leben.de
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