Schweiz: Petition gegen Frühsexualisierung

28. September 2011 in Schweiz


Petition (noch bis 1. Oktober!) soll heimliches Programm zur flächendeckenden ideologisierten Sexualerziehung in Kindergärten und Volksschulen stoppen! Von Monika Wild und Christoph Keel-Altenhofer/Human Life Schweiz


Zug (kath.net) Die Schweizer Bischöfe haben sich in einer aktuellen Medienmitteilung zum Thema Sexualerziehung geäussert. Sie betonen „die vorrangige Zuständigkeit der Eltern für die Erziehung der Kinder. Die wahre Entwicklung des Menschen verlangt die umfassende Achtung menschlicher Werte. Dies gilt auch für den Umgang mit der Sexualität. „Im pädagogischen Bereich dürfen gesellschaftlich in hohem Ausmass umstrittene Sexualtheorien nicht einfach über Lehrmittel durchgesetzt werden.“

Zahlreiche Eltern erleben bereits heute in der Schweiz, wie ihre Kinder in der Schule einen nicht altersadäquaten Sexualunterricht erleben. Das geschieht nicht selten bereits schon im Kindergarten oder in der Primarschule. Oft sind die Eltern kaum vorgewarnt. Überfallsmässig bespricht der Lehrer solche Themen – fächerübergreifend als Querschnittsaufgabe.

Oder noch schlimmer: Externe Organisationen mit ihren „Sexualpädagogen“ drängen sich den Schulen auf und geniessen offensichtlich einen privilegierten Zugang zu den Schulen. In der Schweiz hat die Organisation PLANeS (Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit) faktisch das Monopol bei der Ausbildung der Sexualpädagogen. Diese Stiftung ist Mitglied von IPPF (International Planned Parenthood Federation), einer einschlägig bekannten NGO, welche weltweit die Sexualisierung, Verhütung (ab 10 Jahren) und Abtreibung vorantreibt. In zahlreichen relevanten Dokumenten wird die Deklaration „Sexuelle Rechte“ der IPPF als nicht hinterfragbare Grundlage angegeben.

In der Schule werden oft Lehrmittel verwendet, welche Links zu direkter sexueller Animation enthalten. Bereits seit dem Jahr 2006 arbeitet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gezielt auf eine Sexualisierung der Schulen hin, hinter dem Rücken der Bevölkerung, der Eltern und der Kantone (welche in der Schweiz eigentlich über die Erziehungshoheit verfügen). Hierfür wurden bis jetzt über 1,8 Mio. Franken an Steuergeldern investiert. Das BAG subventioniert zu diesem Zweck ein „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ an der Pädagogischen Hochschule Luzern (PHZ) (www.amorix.ch) auf zweifelhaften rechtlichen Grundlagen. Dazu wurde eigenmächtig die Kompetenz zur AIDS-Prävention auf die ganze Sexualerziehung ausgeweitet. (Die Weltwoche berichtete: „Sex in der Schule“, Ausgabe 47/10).

Gleichzeitig dient ein Projekt der Kantone zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Lehrpläne als „trojanisches Pferd“, um diese Art von Sexualerziehung flächendeckend einzuführen (Lehrplan-21-Projekt). Als eines der obersten Ziele im Vertrag zwischen BAG und Kompetenzzentrum wird deklariert: „Sexualerziehung wird an Schweizer Schulen auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses von Sexualpädagogik flächendeckend implementiert“.

Dieses „Kompetenzzentrum“ hat bereits ein „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ veröffentlicht, indem seine „Philosophie“ zusammengefasst ist und erschreckende ideologische Schlagseiten zum Vorschein kommen. Es gibt eine sehr lesenswerte Analyse dieses Papiers online unter dem Titel „Obligatorische sexuelle Befreiung“.

Ausserdem sind gemäss Vertrag mit dem BAG bereits fertige Lehrpläne in der Schublade. Durch diverse personelle Verknüpfungen mit dem Lehrplan-21-Projekt ist die Durchsetzung „gewährleistet“. So sitzt der Leiter des Kompetenzzentrums (Titus Bürgisser) selbst in einer Arbeitsgruppe oder ein Mitglied des Beirats sitzt in der Fachgruppe des Lehrplan-21-Projektes (Anton Strittmatter).

Es darf mit Fug und Recht die Frage gestellt werden, wie denn dieses „gemeinsame Verständnis von Sexualpädagogik“ aussehen soll:
- Jedes Kind hat ein „Recht auf sexuelle Bildung“. Dieses Recht soll gar über dem Recht der Eltern zu einer Erziehung ihrer Kinder auf den ihnen wichtigen Werten stehen. Dazu wird den Eltern schlichtweg jegliches Dispensationsrecht abgesprochen.

Das Grundlagenpapier erweckt den falschen Anschein, auf wissenschaftlichen Grundlagen zu beruhen. Stattdessen sind verschiedene Ideologien implementiert, wie etwa, dass alle sexuellen Orientierungen gleichwertig seien; jedes Kind könne frei seine sexuelle Orientierung wählen; eine ausgelebte Sexualität im Jugendalter wird als Ideal dargestellt; einzige „Vorsichtsmassnahmen“ sind die „safer-Sex-Regeln“, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Alles sollte in gegenseitigem Einverständnis geschehen.

Auf der Webseite des Kompetenzzentrums wird frank und frei auf Bücher und Links verwiesen, welche Kinder zum Einüben und Ausprobieren von perversen sexuellen „Techniken“ ermuntern und detaillierte Anleitungen dazu enthalten.

Gender Mainstreaming ist selbstverständlich implementiert. Es ist als Leitprinzip für das Handeln der Verwaltungen aller Stufen europaweit geworden (Vertrag von Amsterdam 1999). Auch die Schweizer Regierung beschloss 1999 einen "Aktionsplan der Schweiz" (Hrsg.: Eidgen. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Bern, Juni 1999). Im Vorwort steht, dass der "Aktionsplan als Instrument des 'Gender Mainstreaming', (...) systematisch in alle Politiken, Programme und Projekte, in alle staatlichen und nichtstaatlichen Aktivitäten einbezogen werden" soll. (Kursiv von den Autoren des Artikels)

Wichtiger Bestandteil der Gender-Ideologie ist die Auffassung, dass das soziale Geschlecht unabhängig vom biologischen Geschlecht sei und dass es zur Freiheit des Menschen gehöre, ja sein Menschenrecht sei, sein Geschlecht sowie seine sexuelle Orientierung frei zu wählen. In der so genannten Gender-Perspektive kommen daher nicht bloss zwei, sondern viele "Geschlechter" (homo-, bi-, trans-, intersexuell usw.) zum Tragen sowie die Einstellung, dass alle Lebensformen gleichwertig seien.

Diese Ideologie entspricht aber weder der natürlichen Schöpfungsordnung noch ist der Genderismus verfassungskonform. Denn die Bundesverfassung verleiht der Familie - bestehend aus Mann, Frau und Kindern - besonderen Schutz. Schliesslich ist es auch die Familie, welche das Fortbestehen der Gesellschaft sichert.

Im Rahmen der Vereinheitlichung der Lehrpläne in der Schweiz (HarmoS und Lehrplan 21) scheint nun den Gender-Ideologen der Zeitpunkt günstig, diese Ideologie flächendeckend via Schulen zu implementieren, insbesondere innerhalb eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts.

Nun hat sich ein breit abgestütztes Petitionskomitee zusammengefunden, das gegen die Sexualisierung der Volksschule kämpft und diese bisher heimlich vorangetriebenen Vorhaben stoppen will. Bürgerliche Schweizer Bundesparlamentarier aus der SVP, FDP, CVP und der EDU, Vertreter der EVP, Lehrer sowie verschiedene Organisationen (HLI, Zukunft CH, Familienlobby, Jugend und Familie, Kinder ohne Rechte, IG Sorgfalt, Kinderschutzbund) starteten im Juni 2011 eine "Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule".

Sie sammeln mit dieser Petition Unterschriften in der Bevölkerung und hoffen dadurch den notwendigen Druck auf Behörden und Politiker ausüben zu können, um wirksam der fortschreitenden Sexualisierung der Volksschule Einhalt zu gebieten. Einige von ihnen haben ihrerseits selbst einen Katalog von „Forderungen betreffend Sexualunterricht“ erstellt

Einen Vorausblick, was auf Schweizer Schüler zukommen soll, gab es in letzter Zeit bereits: Viele Bürger, insbesondere besorgte Eltern, wurden aufgeschreckt, als sie im Blick vom 22. Mai 2011 vom Sexkoffer lasen, der ab Herbst 2011 in Basler Kindergärten zum Einsatz kommen wird.

Und prompt brachte Tele Basel in der Sendung „7 vor 7“ am 24. Juni 2011 das Interview mit dem dafür verantwortlichen Basler Bildungsdirektor Chr. Eymann, der tatsächlich dreist behauptete, dass es „im Kindergarten kein Fach gebe, das Sexualkunde heisst“! Dabei ist es eine Tatsache, dass alle Lehrpersonen vor den Sommerferien eine Handreichung erhalten haben, die ihnen die sexualpädagogischen Lernziele und den rechten Umgang mit der umstrittenen Basler Sexbox vermittelt.

Die Petitionäre sind aber nicht bereit, sich von beschwichtigenden und verschleiernden Aussagen oder von der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK blenden zu lassen.

Die Petition läuft bis 1. Oktober 2011. Alle Schweizer sind herzlich aufgerufen, das Anliegen tatkräftig zu unterstützen und online auf www.human-life.ch oder auf www.volksschul-sexualisierung-nein.ch zu unterschreiben!

(Rechtlich gesehen kann eine Petition in der Schweiz von jedermann, selbst von Kindern und Ausländern unterschrieben werden.) Bei denselben Links kann auch ein Unterschriftbogen ausgedruckt werden.


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