31. Jänner 2012 in Familie
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (München) lehnt den entsprechenden Antrag eines Vaters ab. Das Kind war ohne seine Einwilligung getauft worden.
München (kath.net/idea) Die Taufe eines Kindes kann nicht annulliert werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (München) mit einem am 30. Januar bekanntgewordenen Beschluss entschieden. Nach Ansicht der Richter gehört eine Taufe zu den innerkirchlichen Angelegenheiten, die gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüft werden können. Wie die Online-Zeitschrift Legal Tribune (Köln) weiter berichtet, wollte ein Vater die Taufe seiner Tochter rückgängig machen. Dazu hatte der Mann gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt. Seine geschiedene Frau hatte im Jahr 2010 die damals dreijährige Tochter taufen lassen, ohne den Vater zu fragen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies dessen Klage jedoch ab (Beschluss vom 16. 1. 2012, Az. 7 ZB 11.1569).
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