7. Februar 2012 in Österreich
Der Freiburger Professor für Moraltheologie, Eberhard Schockenhoff, bekennt sich nicht zum römischen, sondern zum lokalkirchlichen Lehramt. Von Maria Prügl
Salzburg (kath.net) Vom 31.1. - 1.2. 2012 gab es im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg einen Studientag zum Thema: Die Kirche und die wiederverheirateten Geschiedenen, Chancen zur Versöhnung. Referent war der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff aus Freiburg. Es war eine gemeinsame Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Pastoral- und Seelsorgeämter, die Kath. Aktion Österreichs mit dem Forum Beziehung, Ehe und Familie mit St. Virgil.
Die Seminarbeschreibung zeigt die Stoßrichtung: Es geht zielgerade um das Recht der Betroffenen auf Sakramentenempfang, um das Sakrament der Buße und den Kommunionempfang. Es ging also nicht um die so wichtige ganzheitliche pastorale Sorge um die wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen. Die Beschreibung des Seminars glich einer Moralpredigt an die katholische Kirche, wenn es heißt:
"Wenn Katholiken sich scheiden lassen und für ihre neue Beziehung durch eine zivile Eheschließung Verantwortung übernehmen, sind sie zu Lebzeiten des ersten Partners von den Sakramenten, insbesondere von der Eucharistie und dem Bußsakrament ausgeschlossen. Wenn sie dazu in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen, müssen sie mit einer Kündigung rechnen, weil ihre persönliche Lebensführung im Widerspruch zur Moralauffassung der kath. Kirche steht. Doch Jesus verhielt sich anders zu den Menschen, er predigte Vergebung, nicht Ausschluss. Daher plädiert Schockenhoff für eine menschennahe Kirche, die in ihrer Praxis damit Ernst macht, dass vor Gott jeder Mensch Vergebung finden kann und dass das Wesen der Eucharistie die ausgestreckte Hand Gottes zur Versöhnung ist".
Es riecht eindeutig nach Protestgruppen wie "Wir sind Kirche" oder "Pfarrerinitiative Aufruf zum Ungehorsam". Einmal mehr betreiben von der Kirche gut bezahlte Mitarbeiter der diözesanen Familienreferate und Pastoralämter, Priester und auch das Bildungshaus St. Virgil selbst die Aushöhlung einer kirchlichen Lehre.
Schon beim ersten Vortrag am Vorabend bestätigte sich die Vermutung, weshalb die Veranstalter diesen Referenten eingeladen hatten: Zunächst das statistische, soziologische Argument: Betroffene gibt es sehr viele und immer mehr. Daher muss etwas geschehen, damit diese Menschen nicht von der Quelle ausgeschlossen bleiben. Aber, so hörte man, die Kirche schaffe es nicht mehr, die große Spannung von Treue und Vergebung zu verbinden, Jesus hingegen habe Treue und Versöhnung gepredigt in Wort und Tat. Genau die Randgruppen habe er in die Mitte gestellt.
Wiederholt berief Schockenhoff sich auf Joseph Ratzinger, der 1969 als einer der ersten dafür eingetreten sei, Wiederverheiratet Geschiedene nach einer Zeit der Reue und des Abstandes wieder zu den Sakramenten zuzulassen. Wiederholt zitierte er diesen Joseph Ratzinger von 1969 mit erstaunlich ehrfürchtiger Stimme, der gesagt habe, dass es unterhalb der Schwelle der klassischen Lehre eine geschmeidigere Praxis gegeben hat, was nicht die Norm, aber doch Praxis war und Wieder-Verheiratet-Geschiedene dürften deshalb nicht bis zum Ende ihres Lebens vom Kommunionempfang ausgeschlossen werden.
Schockenhoff erwähnt mit keinem Wort, dass Joseph Ratzinger später im Ringen um die Wahrheit diese Position ausdrücklich und überzeugt durch bessere Argumente zurückgenommen hat. Er verschweigt überhaupt alle weiteren kirchlichen Dokumente, Lehrschreiben, Entgegnungen, Entwicklungen, die es seit dem II. Vatikanischen Konzil gibt.
Er hat auch kein Wort gesagt zu Johannes Paul II, dem großen Papst für Ehe und Familie, zum Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio, zu seiner Theologie des Leibes und keine Erwähnung seiner vielen Aussagen zum Thema.
Schockenhoff bekennt sich nicht zum römischen, sondern zum lokalkirchlichen Lehramt. Er meint damit das mutige Schreiben der drei oberrheinischen Bischöfe von 1993, Saier, Lehmann und Kasper. Das sei zwar nicht die ganze deutsche Bischofskonferenz gewesen, aber es sei doch amtlich und besage, dass das Gewissensurteil der Einzelnen zu respektieren sei. Und er, Schockenhoff, betont, der Kommunionempfang könne nur im Gewissensurteil des Einzelnen entschieden werden. Damit legt er eine neue Variante der unseligen Königsteiner- und Maria-Troster-Erklärung vor. Die Kirche muß das Gewissensurteil des Einzelnen anerkennen. Und wieder einmal kein Wort von Gewissensbildung.
Wieder verschweigt er, dass J. Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation 1994 eine Klarstellung in Bezug auf die Erklärung der drei oberrheinischen Bischöfe gegeben hat mit dem Schreiben an die Bischöfe der Kath. Kirche über den Kommunionempfang der wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.
Er verschweigt, dass 1993 der Katechismus der Kath. Kirche herausgegeben wurde, der "eine sichere Richtschnur des katholischen Glaubens ist". Unter der Nummer 1650 findet sich folgende Antwort auf die gestellte Frage: "In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: `Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben".
Er verschweigt, dass 1998 J. Kardinal Ratzinger noch einmal einen Text veröffentlichte "Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre zum Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen". Offensichtlich aus aktuellem Anlass wurde dieser Text am 29. November 2011 erneut im Osservatore Romano veröffentlicht.
Wenn man darüber nachdenkt, warum jetzt wieder und gerade jetzt, landet man wieder bei Schockenhoff und Freiburg, nämlich im Zusammenhang mit dem Deutschlandbesuch von Papst Benedikt im September vergangenen Jahres. Im Vorfeld seines Besuches wurde eine Erwartungshaltung geschürt, die den Papstbesuch zusätzlich erschwerte. Damals schon argumentierte Schockenhoff in der Hildesheimer Kirchenzeitung wie jetzt in Salzburg. Er verstieg sich sogar zur Behauptung, für Jesus sei nur eine Trennung problematisch, eine zweite Hochzeit habe er gar nicht im Blick. Wie er das zusammenbringt z.B. mit Mk 10, 11-12 ist schleierhaft. Da heisst es bekanntlich: "Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet".
Auch in Salzburg zeichnet sich Schockenhoff aus durch selektives Lesen der neutestamentlichen Schriftstellen, subjektive Interpretationen und Verschweigen. Er zitiert Markus, Matthäus und Paulus, die gewisse Sonderregelungen machten mit teils gegenläufigen Tendenzen. In der urkirchliche Praxis gebe es ein Ringen um Treue und Ausnahmeregelungen. Die Kirchenväter in Ost und West wüssten von Abweichungen und dennoch duldete man eine zweite Ehe In der gegenwärtigen Diskussion aber sei die katholische Kirche wie besessen . Das Lehramt nenne die Zweitehe eine fortgesetzte schwere Sünde, usw.
Wieder kein Wort von 1 Kor 11, 27-29, wo Paulus mahnt: "Wer unwürdig vom Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, der zieht sich das Gericht zu". Kein Wort von dessen Niederschlag in den Liturgien des Westens und Ostens. Kein Wort von der Kontinuität der kirchlichen Lehre in dieser Frage bei den Kirchenvätern des Ostens und Westens sowie den grossen Theologen durch alle Jahrhunderte hindurch. Kein Wort von den Aussagen der Konzilien von Florenz, Trient und dem Zweiten Vatikanum. Und, was vielleicht besonders traurig ist, kein Wort zu den Märtyrern, welche für die kirchliche Ehelehre gestorben sind: John Fisher und Thomas Morus sowie Johannes de Brito. Auch Johannes der Täufer kann dazu gerechnet werden. Wie so oft findet die Manipulation vor allem dort statt, wo Wesentliches verschwiegen wird.
Wenn Schockenhoff J. Ratzinger von 1969 zitiert und dabei bleibt, kommt dies einem Judaskuss nahe; er nähert sich dem Meister und verrät ihn!
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