8. März 2012 in Schweiz
Die christlich-konservative Bewegung des Schweizer Kantons Wallis fordert die Wedereinführung der Todesstrafe.
Sitten (kath.net) Die christlich-konservative Bewegung des Schweizer Kantons Wallis (Mouvement chrétien conservateur valaisan) fordert die Wedereinführung der Todesstrafe. Darüber berichtete blick.ch. Die aktuelle Debatte wurde durch das Urteil zu lebenslanger Haft und Verwahrung gegen Daniel H., den Mörder der 16-jährigen Lucie, ausgelöst. Dieses Urteil wurde von Angehörigen des Opfers, aber auch von Politikern als zu mild kritisiert, außerdem werden Befürchtungen wach, der Täter (der bereits im Jahr 2003 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gerichts gestanden war) könnte eines Tages wieder freikommen.
Die Reaktionen seitens der Politiker waren unterschiedlich, recherchierte blick.ch weiter. BDP-Nationalrätin Ursula Haller stufte die Wiedereinführung der Todesstrafe als einen Rückfall ins Mittelalter und ungeheuer gefährlich ein, berichtete aber auch, dass wir ja an verschiedenen Orten an einer Verschärfung des Strafrechts arbeiten.
Auch Natalie Rickli (SVP/ZH) unterstützte keine Hinrichtungen, zeigte aber trotzdem grosses Verständnis für das Anliegen: Die Politik versagt. Würden extrem gefährliche Täter endlich konsequent bis ans Lebensende weggesperrt, würden solche Forderungen ausbleiben. Rickli fordert dazu auf, das Anliegen der konservativen Christen ernst zu nehmen und will sich auch selbst für ein verschärftes Strafrecht kämpfen.
Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR) ist klarer Gegner der Todesstrafe: Der Staat darf sich nicht zum Mörder machen. Studien zeigten seiner Einschätzung nach nicht nur, dass es kaum eine abschreckende Wirkung gebe, sondern auch, dass die Todesstrafe sogar zu einer Verrohung der Gesellschaft führen könne.
Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch sagte, dass es die Todesstrafe nur noch in ganz wenigen Ländern wie dem Iran oder Saudiarabien gebe, hinzu komme die USA als einziges zivilisiertes Land. Auch er verweist auf fehlende abschreckende Wirkung der Todesstrafe.
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