
15. März 2012 in Chronik
Ab 2013 sollten Steuerzahler 0,3 Prozent ihrer Einkommensteuer einer der Kirchen oder Religionsgemeinschaften für Missionszwecke widmen können (!)
Warschau (kath.net/KNA) Polens Regierung hat sich überraschend für einen freiwilligen Kirchenbeitrag der Steuerzahler ausgesprochen. Ab 2013 sollten Steuerzahler 0,3 Prozent ihrer Einkommensteuer einer der Kirchen oder Religionsgemeinschaften für Missionszwecke widmen können, teilte das zuständige Ministerium für Staatsverwaltung am Donnerstag mit. Im Gegenzug sollen alle Geistlichen künftig ihre Sozialversicherungsbeiträge komplett selbst zahlen. Bislang werden sie zum Teil vom Staat beglichen.
Minister Michal Boni unterbreitete den Vorschlag am Donnerstag bei einer Sitzung der Gemeinsamen Kommission von Regierung und Bischofskonferenz in Warschau. Nach seinen Schätzungen würden die Religionsgemeinschaften durch den freiwilligen Kirchenbeitrag etwa 24 Millionen Euro einnehmen. Damit werde die Streichung der Staatsgelder für die Sozialversicherung voll kompensiert.
Ministerpräsident Donald Tusk hatte im November die Abschaffung der vom Staat finanzierten Priesterrenten angekündigt. Ebenso stehen die für einige Geistliche kostenlose Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherung vor dem Aus. Alle Bürger müssten gleich behandelt werden, so Tusk zur Begründung. Keine Berufsgruppe dürfe mehr Privilegien genießen.
Die Idee für einen freiwilligen Beitrag der Steuerzahler für eine bestimmte Religionsgemeinschaft stammt von der katholischen Kirche. Allerdings hatte sie einen deutlich höheren Beitragsatz von einem Prozent vorgeschlagen. Die Regierung hatte dies zunächst vehement abgelehnt, weil dafür im Staatshaushalt das Geld fehle.
Bislang fließen aus dem Staatshaushalt jedes Jahr etwa 21 Millionen Euro in einen sogenannten Kirchenfonds. Aus diesem werden die Beiträge für die Renten-, Invaliden- und Unfallversicherung von etwa 23.000 Pfarrern sowie Ordensfrauen und -männern aller Konfessionen bezahlt. Das sind mehr als 40 Prozent aller Geistlichen. Die Mehrheit der Geistlichen - die alle ein eigenes Einkommen haben - erhalten schon heute keinen Zuschuss vom Staat. Betroffen von der Abschaffung des Kirchenfonds wären in erster Linie kontemplative Ordensschwestern und im Ausland tätige Missionare.
In Polen gibt es keine Kirchensteuer. Die Konfessionen finanzieren sich vor allem durch Kollekten und Spenden. Schon seit längerem können die Bürger bei der Steuerklärung ein Prozent ihrer Einkommenssteuer einer sozialen Organisation widmen; darunter sind auch die katholische Caritas und kirchliche Stiftungen. Daran soll sich laut Ministerium nichts ändern.
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