29. März 2012 in Interview
Liturgische Missbräuche sind oft Ausdruck einer falsch verstandenen Freiheit und führen zu einer Verdunkelung des Glaubens, sagt der Kirchenrechtler und Offizial Gero Weishaupt im Interview mit kath.net - Von Johannes Graf
Sittard (kath.net/jg)
Zwischen Liturgie und Glauben besteht eine enge Wechselwirkung. Liturgische Missbräuche schwächen daher den Glauben. Im Interview zeigt Dr. Gero Weishaupt kirchenrechtliche Aspekte liturgischer Missbräuche auf und gibt Hinweise, was betroffene Gläubige tun können. Der Kirchenrechtler Weishaupt ist Offizial des niederländischen Bistums 's-Hertogenbosch.
Auf Ihrer Internetseite schreiben Sie, dass Sie einen Zusammenhang zwischen liturgischen Missbräuchen und dem Glaubensverlust sehen. Könnten Sie diesen Zusammenhang kurz erläutern?
Papst Johannes Paul II. hat in seiner letzten 2003 erschienen Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (die Kirche lebt von der Eucharistie), die dem Geheimnis der heiligen Eucharistie gewidmet ist, u. a. darauf hingewiesen, dass liturgische Missbräuche "zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament" beitragen. Wörtlich schreibt er: "Überdies gibt es in dem einen oder anderen Bereich der Kirche Missbräuche, die dazu beitragen, den rechten Glauben und die katholische Lehre über dieses wunderbare Sakrament zu verdunkeln. Zuweilen kommt ein sehr bedeutungsminderndes Verständnis der Eucharistie zum Vorschein. Einmal seines Opfercharakters beraubt, wird das eucharistische Geheimnis so vollzogen, als ob es nicht den Sinn und den Wert eines Treffens zum brüderlichen Mahl übersteigen würde. Darüber hinaus ist gelegentlich die Notwendigkeit des Amtspriestertums, das in der apostolischen Sukzession gründet, verdunkelt, und die Sakramentalität der Eucharistie wird allein auf die Wirksamkeit in der Verkündigung reduziert. Von da her frönen hier und da ökumenische Initiativen, obgleich edel in ihren Intentionen, eucharistischen Praktiken, welche der Disziplin, mit der die Kirche ihren Glauben ausdrückt, widersprechen. Wie sollte man nicht über all dies tiefen Schmerz zum Ausdruck bringen? Die Eucharistie ist ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Minimalisierungen zu dulden." (Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia [2003] Nr. 10)
Der Papst spricht von einem Zusammenhang zwischen der Weise, wie wir die heilige Eucharistie feiern, und dem, was wir glauben. Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. In den Orationen (Gebeten), Lesungen, Gesängen, in den Riten, Zeremonien und Rubriken der Messfeier findet der Glaube der Kirche seinen Ausdruck. In beiden Formen des Römischen Ritus, der ordentlichen wie der außerordentlichen, kommt der Glaube der Kirche, wenngleich auf unterschiedliche Weise, zum Ausdruck. Darum ist die Weise, wie wir die Liturgie feiern, zugleich Norm des Glaubens und umgekehrt ist der Glaube die Norm unseres liturgischen Betens. Aus der Liturgie, der lex orandi, lässt sich die Norm des Glauben, die lex credendi, erheben, und der Glaube ist die Norm für die Liturgie. Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig.
Die Folge ist, dass der Glaube beeinträchtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemäß gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfälscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische Missbräuche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur "Verdunkelung des Glaubens" (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche. In seiner Autobiographie schrieb der damalige Kardinal Joseph Ratzinger darum ganz zutreffend: "Ich bin überzeugt, dass die Kirchenkrise, die wir heute erleben, weitgehend auf dem Zerfall der Liturgie beruht, die mitunter sogar so konzipiert wird, 'etsi Deus non daretur': dass es in ihr gar nicht mehr darauf ankommt, ob es Gott gibt und ob er uns anredet und erhört" (Joseph Kardinal Ratzinger, Aus meinem Leben. Erinnerungen, München [1997] 174).
Liturgische Missbräuche, "haben ihre Wurzeln nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit" (Redemptionis Sacramentum, Nr. 7), von einer falsch verstandenen "Kreativität", was katastrophale Folgen für die Kirche hat, wie wir in unseren Tagen leidvoll erleben müssen. Liturgische Missbräuche spalten Gemeinden. Wer als Priester, Diakon oder in der Pastoral tätiger Laie die Liturgie nach eigenem Gutdünken feiert, wer seinen eigenen Neigungen folgt und nicht dem, was die Kirche, was der Glaube der Kirche vorgibt, "greift die substantielle Einheit des Ritus an". "Er vollzieht Handlungen, die dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott, den das Volk unserer Zeit verspürt, in keiner Weise entsprechen. Er verrichtet keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes", heißt es in der Instruktion "Redemptionis Sacramentum" der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. März 2004. Die Instruktion handelt "über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind". Diese Instruktion, die vor nunmehr acht Jahren veröffentlicht worden ist, versteht sich als eine praktische Umsetzung dessen, was in der Eucharistie-Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" Papst Johannes Pauls II. theologisch und spirituell dargelegt wird.
Nun sind nicht alle liturgischen Missbräuche gleich schwerwiegend. Welche Typen von Missbräuchen unterscheidet das Kirchenrecht?
Die Instruktion "Redemptionis Sakramentum", unterscheidet drei Typen von Missbräuchen: besonders schwere Missbräuche (sogenannten "graviora delicta"), schwere Missbräuche und andere Missbräuche. Die Klagen über besonders schwere Missbräuche hat der Bischof bzw. Ordinarius nach einer Voruntersuchung nach can. 1717 des kirchlichen Strafprozesses wie die Klagen über sexuellen Missbrauch Minderjähriger an die Glaubenskongregation weiterzuleiten. Zu diesen besonders schweren Missbräuchen in der Eucharistiefeier zählen:
- Das Zurückhalten der eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen derselben. Dieses Delikt hat die Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) für den Straftäter zur Folge. Die Glaubenskongregation kann sie feststellen, was weitere strafrechtliche Konsequenzen für den Täter hat. Ein Kleriker kann zudem mit der Entlassung aus dem Klerikerstand ("Laisierung") bestraft werden (can. 1367).
- Der Versuch oder die Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers. Nach can. 1378 § 2, 2° zieht ein Laie sich die Tatstrafe des Interdiktes, ein Diakon die Tatstrafe der Suspension zu. Es können je nach Schwere noch weitere Strafen auferlegt werden (can. 1378 § 3). So kann z. B. einem Pastoral- oder Gemeindereferenten die Missio Canonica entzogen werden.
- Die verbotene Konzelebration des eucharistischen Opfers zusammen mit Dienern kirchlicher Gemeinschaften, die nicht in der apostolischen Sukzession stehen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen (Interkonzelebration). Nach can. 908 CIC/1983 ist es katholischen Priestern verboten, "zusammen mit Priestern oder Amtsträgern von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie zu konzelebrieren". Der kirchliche Obere ist verpflichtet, die Straftat der Interkonzelebration zu ahnden (can. 1365). Suspension, Exkommunikation, Amtsentzug oder gar die Entlassung aus dem Klerikerstand sind dabei Strafen, die je nach den Umständen des Deliktes verhängt werden können.
- Die Konsekration der einen Gestalt ohne die andere in der Eucharistiefeier in sakrilegischer Absicht oder auch von beiden Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier. Diesen besonders schweren liturgischen Missbrauch verbietet der Gesetzgeber in can. 927: "Auch im äußersten Notfall ist es streng verboten, die eine Gestalt ohne die andere oder auch beide Gestalten außerhalb der Feier der Eucharistie zu konsekrieren."
Die schweren Missbräuche und die anderen Missbräuche hat der Bischof bzw. Ordinarius selber zu ahnden.
Zu den schweren Missbräuchen seien beispielhaft folgende aufgeführt:
- Der Gebrauch von nicht approbierten Hochgebeten. Die Instruktion sagt hierzu: "Man kann es nicht hinnehmen, dass einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfasste Hochgebete zu verwenden."
- Das Beten des Hochgebetes durch einen Diakon, durch einen Laien oder durch die Gemeinde. Hierzu die Instruktion: "Daher ist es ein Missbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muss zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden."
- Die Verweigerung der heiligen Kommunion, wenn der Gläubige sie kniend empfangen möchte.
- Die Verweigerung der Mundkommunion.
- Die Selbstkommunion, d.h. der Missbrauch, dass ein Gläubiger die heilige Hostie selber nimmt oder die heilige Hostie und den Kelch von Hand zu Hand reicht.
- Die Kommunion durch Eintauchen der Hostie durch den Laien in das Blut Christi.
- Die Weise des Kommunizierens, wobei die in das Blut Christi eingetauchte Hostie mit der Hand empfangen wird.
- Die Zelebration der heiligen Messe ohne priesterliche Gewänder oder nur mit einer Stola.
Weitere Missbräuche sind nach der Instruktion unter anderem folgende:
- Das Brechen der Hostie während der Wandlung.
- Veränderungen von Texten der Liturgie nach eigenem Gutdünken durch Priester, Diakon und Laien.
- Der Vortrag des Evangeliums durch einen Laien.
- Das Halten einer Homilie in der heiligen Messe durch einen Laien. Dazu schreibt die Instruktion: "Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte 'Pastoralassistenten' eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien."
- Das Sprechen eines Glaubensbekenntnisses, das nicht den approbierten liturgischen Büchern entnommen ist.
- Die Brechung des konsekrierten Brotes durch Laien.
- Die Spendung der heiligen Kommunion an getaufte Nichtkatholiken (Interkommunion, vgl. can. 844).
- Die Beauftragung eines Laien zur Kommunionspendung, obwohl kein Notfall vorliegt.
- Die Priesterkommunion nach dem Empfang der Kommunion durch die Gläubigen.
- Verwendung von gewöhnlichen Gefäßen, von Gefäßen mit schlechter Qualität, von Gefäße ohne jeden künstlerischen Wert, von einfachen Körben oder anderen Gefäßen aus Glas, Ton, Lehm oder anderen leicht zerbrechlichen Materialien in der heiligen Messe.
- Austeilung der heiligen Kommunion durch Laien als außerordentliche Spender, obwohl geistliche Amtsträger in der Feier anwesend sind.
- Ersatz der sonntäglichen Messfeier durch ökumenische Gottesdienste.
Das Kirchenrecht sieht auch Strafen für liturgische Mißbräuche vor. Können Sie uns einige Beispiele geben?
Bei bestimmten liturgischen Missbräuchen, die besonders schwer sind, treten, wie ich weiter oben schon erläutert habe, Strafen von Rechts wegen ein. So ist automatisch exkommuniziert, wer die eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht verwendet oder wegwirft. Ein Kleriker kann darüber hinaus auch aus dem Klerikerstand entlassen werden. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schwerste Strafe für einen Kleriker (Bischof, Priester, Diakon). Beim Versuch oder bei der Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers zieht sich ein Diakon automatisch die Suspension, ein Laie das Interdikt zu. Zudem kann einem Laien, der einen pastoralen Auftrag hat, die Missio Canonica entzogen werden.
Bei anderen liturgischen Missbräuchen und Delikten kann der Bischof bzw. der Richter verschiedene Strafen verhängen. Das hängt natürlich von der Schwere des Missbrauches, dem Ärgernis und dem Schadens ab, den ein liturgischer Missbrauch verursacht hat. Auch wird man immer abzuwägen haben, ob andere Mittel als eine Strafe zur Anwendung kommen können. Wenn ein Missbrauch zum ersten Mal verübt worden ist, kann eine Ermahnung ausreichen. Als Strafen kommen je nach Art des Missbrauchs und des Ärgernisses in Betracht: Verwarnung, Buße (auch Geldbußen, auch Gehaltkürzungen), Suspension (bei Klerikern), Interdikt (vor allem bei Laien), Exkommunikation, Entzug des Amtes, Entzug der Missio Canonica (bei Laien im pastoralen Dienst), Entzug einer Aufgabe oder einer Befugnis, Strafversetzung, Entlassung aus dem Kerikerstand.
Was können Gläubige tun, die Mißbräuche in der Liturgie beobachten?
Die Gläubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings - nach Möglichkeit - zuerst mit dem Täter bzw. dem, der den Missbrauch verübt hat, selber sprechen und ihn auf den Missbrauch hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag sich nicht einsichtig zeigt und zu erkennen gibt, den Missbrauch zu wiederholen, ist der Ordinarius (Bischof, Generalvikar und der für Liturgie zuständige Bischofsvikar) von dem liturgischen Missbrauch in Kenntnis zu setzen. Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Stuhl wenden. Zuständig in Rom ist die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Bei den oben aufgeführten "graviora delicta" (den besonders schweren Delikten) muss grundsätzlich immer die Glaubenskongregation eingeschaltet werden. Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden sehr ernst. Wenn eine Beschwerde bei der zuständigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof. Die Ahndung besonders schwerer Delikte behält, wie gesagt, der Apostolische Stuhl sich selber vor.
Wo kann man sich näher informieren?
Normalerweise sollten Gläubige auf Nachfrage vom Ordinariat bzw. Generalvikariat ihres Wohnortes Informationen erhalten über mögliche liturgische Missbräuche und das Vorgehen bei einer Beschwerde. Gläubige können sich auch im Internet informieren. Die Liturgie-Instruktion "Redemptionis Sacramentum" ist im Internet abrufbar unter:
Ich selber habe auf meiner Homepage eine eigene Seite zum Thema "Liturgische Mißbräuche" eingerichtet. Anlass für dieses Thema auf meiner Homepage sind die jedes Jahr zurückkehrenden Karnevals- bzw. Faschingsmessen. Sie stellen eine Karikatur des Römischen Messbuches Papst Pauls VI. dar. Hier der Link:
Dort kann man auch nützliche Informationen erhalten über die Weise, wie eine Beschwerde erfolgen sollte. Es können grundsätzlich alle Formen von liturgischem Mißbrauch angezeigt werden, also auch solche, die nicht in der Liturgie-Instruktion von 2004 ausdrücklich genannt werden.
Vielen Dank für das Interview!
kathTube: Liturgiemissbrauch in der Diözese Linz
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