30. März 2012 in Österreich
Schönborn beeindruckt von "gläubiger Haltung" des homosexuellen Pfarrgemeinderat, der meint, dass die Kirche dadurch "offener" werde - Schönborn-Sprecher: Nur Katholiken im Pfarrgemeinderat, die sich zur Glaubenslehre der Kirche bekennen
Wien (kath.net/PEW/red)
Am heutigen Freitag hat der Bischofsrat der Erzdiözese Wien dem neben dem Erzbischof die Weihbischöfe, der Generalvikar, die Bischofsvikare, der Ordinariatskanzler und die Pastoralamtsleiterin angehören zu den Turbulenzen rund um die Pfarrgemeinderatswahl in Stützenhofen getagt und dabei den Beschluss gefasst, das Wahlergebnis dort nicht zu beeinspruchen. Beschlossen wurde auch, dass die Pfarrgemeinderats-Wahlordnung präzisiert werden soll.
Hier die nach der Sitzung des Bischofsrates erfolgte Stellungnahme des Wiener Erzbischofs, Kardinal Christoph Schönborn:
Ich danke allen Menschen, die durch ihre Kandidatur bei den Pfarrgemeinderatswahlen gezeigt haben, dass ihnen die Kirche und der Glaube ein großes Anliegen sind. Sie bezeugen damit die Lebendigkeit der Kirche. In ihrer Vielfalt spiegelt sich die Vielfalt heutiger Lebens- und Glaubenswege. So gibt es auch unter den Pfarrgemeinderäten viele, deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen der Kirche entsprechen. Im Blick auf ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben freut sich die Kirche über ihr Engagement. Damit stellt sie die Ideale nicht in Frage.
In der kleinen, von mir sehr geschätzten Pfarrgemeinde Stützenhofen gibt es eine rege Beteiligung am kirchlichen Leben, auch in der jüngeren Generation. Das hat sich auch in der hohen Wahlbeteiligung bei der Pfarrgemeinderatswahl gezeigt. Die dabei aufgetretenen Formfehler stellen das Wahlergebnis an sich nicht in Frage, bei dem die meisten Stimmen auf den jüngsten Kandidaten, Florian Stangl, entfielen.
Bei dem persönlichen Gespräch, das ich mit Herrn Stangl führen konnte, war ich von seiner gläubigen Haltung, seiner Bescheidenheit und seiner gelebten Dienstbereitschaft sehr beeindruckt. Ich verstehe daher, warum die Stützenhofener so eindeutig für seine Präsenz im Pfarrgemeinderat votiert haben.
Wir haben heute im Bischofsrat den komplexen Fall Stützenhofen eingehend beraten und einhellig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Diözesanleitung erhebt keinen Einspruch gegen die Wahl und ihr Ergebnis.
2. Der Bischofsrat gibt den Auftrag, in der Pfarrgemeinderatsordnung die Voraussetzungen für eine Kandidatur im Kontext weitergehender Überlegungen zu Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderats präziser zu fassen.
Florian Stangl, der homosexuelle Gemeinderat von Stützenhofen, hat sich am Freitag zu Wort gemeldete und gegenüber dem Kurier gemeint: "Ich freue mich wirklich sehr. Die vergangenen beiden Wochen waren sehr spannend." Stangl wertet die Entscheidung als "Fortschritt" der Katholischen Kirche. Die Kirche werde dadurch "offener".
Michael Prüller, Sprecher der Erzdiözese, hatte noch vor wenigen Tagen gegenüber der NÖN auf den Artikel 4 der Pfarrgemeinderatsordnung verwiesen. Diese besagt, dass nur Katholiken dem Pfarrgemeinderat angehören dürfen, die sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen.
Wer in einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft lebe, erfülle dieses Kriterium nicht, sagt Prüller damals. Der Mann hätte daher gar nicht zur Wahl antreten dürfen. Es sei daher zu einem Formalfehler bei der Wahl gekommen.
Prüller betonte auch, dass sein Wert als Mensch, Katholik und seine Würde ja weiterhin außer Frage stehen und es hier nur darum geht, dass er eine spezifische Voraussetzung für den speziellen Dienst des Pfarrgemeinderates nicht mitbringt.
KATHPEDIA: Kontakt Kardinal Schönborn
Ihre Meinung dazu? Jetzt Diskussion im Forum und auf KATH.NET-Facebook
kathTube: Kardinal Schönborn über eingetragene Partnerschaften
kathTube - Screenshot - Kurier - Homosexueller Pfarrgemeinderat
KATHPEDIA: Bibel und Katechismus über "Homosexualität"
Zitate aus dem Katechismus:
2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind (CDF, Erkl. Persona humana 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.
2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tief sitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.
2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft , durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.
© 2012 www.kath.net