12. Mai 2012 in Weltkirche
Die Heiligsprechung Hildegards war eine 'canonizatio aequipollens': Der Papst weitet die bestehende Verehrung eines noch nicht heiliggesprochenen Dieners Gottes in verbindlicher Form auf die ganze Kirche aus.
Vatikan (kath.net/Osservatore) Am Donnerstag, den 10. Mai, hat Papst Benedikt XVI. die liturgische Verehrung zu Ehren der heiligen Hildegard von Bingen auf die ganze Weltkirche ausgeweitet. Es handelt sich dabei um den klassischen Fall einer »canonizatio aequipollens« (dt. gleichviel geltende Heiligsprechung, Anm. d. Red.). Aber was versteht man eigentlich darunter?
In seiner Schrift De Servorum Dei beatificatione et de Beatorum canonizatione hat Papst Benedikt XIV. die Lehre von der »canonizatio aequipollens« definiert; sie liegt vor, wenn der Papst die Verehrung eines noch nicht heiliggesprochenen Dieners Gottes in verbindlicher Form auf die ganze Kirche ausweitet. Dabei wird sein Fest mit eigenen Texten für Messe und Stundengebet in den Kalender der Gesamtkirche aufgenommen.
In diesem päpstlichen Akt, so schreibt Fabijan Veraja in seinem Buch Le cause di canonizzazione dei Santi (Libreria Editrice Vaticana, 1992), erkennt Benedikt XIV. die Merkmale einer echten Heiligsprechung erfüllt, das heißt ohne die definitive Sentenz des Papstes zur Heiligkeit des Dieners Gottes.
Diese Entscheidung wird jedoch nicht mit der gewöhnlichen Heiligsprechungsformel verkündet, sondern durch ein Dekret, das die ganze Kirche verpflichtet, jenen Diener Gottes in der den kanonisierten Heiligen vorbehaltenen Form zu verehren.
Viele Beispiele für diese Form der Heiligsprechung gehen auf das Pontifikat von Papst Benedikt XIV. zurück: zum Beispiel die Heiligen Romuald (er wurde 439 Jahre nach seinem Tod heiliggesprochen), Norbert, Bruno, Petrus Nolascus, Raimund Nonnatus, Johannes von Matha, Felix von Valois, Königin Margareta von Schottland, König Stefan von Ungarn, Herzog Wenzel von Böhmen und Papst Gregor VII.
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