Meisner: Wir haben keine Verfügung über das Lebensende

1. September 2012 in Deutschland


Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner spricht sich klar gegen den Sterbehilfe-Gesetztesentwurf aus.


Köln (kath.net/pl) „Für das Ende des menschlichen Lebens gilt das gleiche wie für seinen Beginn: Wir haben keine Verfügung darüber und dürfen sie uns auch nicht anmaßen – es sei denn um den Preis unserer menschlichen Würde.“ Das sagte der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner zum aktuell diskutierte Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. In einem Gastbeitrag für den „Kölner Stadtanzeiger“ kritisierte Meisner den heftig umstrittenen Vorschlag der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Bundesrepublik sei jetzt an einer „letzten Station“ angelangt, wohingegen hierzulande bisher „immer noch die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens bis zu seinem Tod“ gegolten habe. „Gleich einer Wanderdüne“ sei „ein Eingriff nach dem anderen“ erfolgt, so der Kardinal, „bis wir nun an einem Punkt angelangt sind, in dem man mit vollem Ernst meint, an einen lebenden, wenn auch kranken Menschen Hand anlegen zu können“

Im Gegensatz zu Meisner unterstützt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, den umstrittenen Gesetzesentwurf. Seiner Ansicht nach sollte Sterbehilfe durch nahestehende Personen in engen Grenzen zulässig sein, nur dürfe dies kein „Geschäftsmodell“ werden. Noch im Jahr 2008 hatte der frühere EKD-Vorsitzende Altbischof Wolfgang Huber vor einer Relativierung des Lebensschutzes deutlich gewarnt. In einem Streitgespräch in der „Süddeutschen Zeitung“ hatte Huber damals gesagt, es sei ein großer Unterschied, „ob man einvernehmlich eine Therapie abbricht, ob ein Mensch sein Sterben zulässt, indem er keine Nahrung mehr zu sich nimmt, oder ob man zu dem extremen Mittel des assistierten Suizids greift beziehungsweise, was unter keinen Umständen geht, zur Tötung auf Verlangen schreitet".


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