28. September 2012 in Deutschland
Juristenblog kritisiert Berichterstattung über Gerichtsentscheidung um den Kirchenaustritt: Nicht das Erzbistum Freiburg habe den Prozess gewonnen und Kirchenrechtler Zapp sei gescheitert. Sondern genau das Gegenteil sei der Fall.
Bonn-Freiburg (kath.net)
Der deutsche Kirchenrechtler Hartmut Zapp ist bei seiner Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht überhaupt nicht gescheitert. Auf das hat jetzt der juristische Internetblog www.Internet-law.de hingewiesen. Der Blog, der sich mit juristischen Fällen und mit Onlinerecht befasst, schreibt, dass Zapp beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich war, da das Gericht die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts wiederhergestellt habe. Das heißt, die Revision des Kirchensteuerrebellen Zapp war erfolgreich, das Bistum hat den Prozess verloren.
Bei ersten Meldungen hatten mehrere deutsche Agenturen und Medien von einem Scheitern von Kirchenrechtler Zapp und von einem Erfolg für das Erzbistum Freiburg berichtet. Der Juristenblog stellte aber jetzt fest, dass das Bundesverwaltungsgericht genau das Gegenteil dessen entschieden habe, was Medien behauptet hatten und schreibt wörtlich: "Das Gericht hat nämlich gerade festgestellt, dass der Austritt Zapps aus der Körperschaft Kirche wirksam war, obwohl sie hierauf beschränkt wurde. Die Motivation, also die kirchenrechtliche Begründung, sei demgegenüber gerade nicht maßgeblich" Dies sei "ein schönes Beispiel für mediale Falschberichterstattung.
Zum Blog: www.internet-law.de
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