5. Oktober 2012 in Aktuelles
Vollständiger Ablass wird u. a. gewährt, wenn jemand mindestens drei geistliche Betrachtungen über das Zweite Vatikanischen Konzil oder den Katechismus besucht
Rom (kath.net/KAP) Papst Benedikt XVI. gewährt zum "Jahr des Glaubens" einen vollständigen Ablass aller zeitlichen Sündenstrafen. Er gilt von der Eröffnung des Themenjahres am 11. Oktober bis zu dessen Ende am 24. November 2013, wie der Vatikan am Freitag mitteilte.
Erlangen kann den Ablass, wer an einem hohen kirchlichen Feiertag einen Gottesdienst besucht. Auch eine Pilgerfahrt zu einer päpstlichen Basilika, einer christlichen Katakombe oder Kathedrale, führt zu einem Nachlass der Sündenstrafen. Voraussetzung ist, dass zumindest eine Meditation oder ein Gebet erfolgt. Diese Regelung gilt ebenso für andere zum Jahr des Glaubens speziell ausgewiesene Glaubensorte. Auch der Besuch eines Gottesdienstes an hohen kirchlichen Feiertagen führt zur Gewährung des Ablasses.
Einen Ablass erhält ferner, wer mindestens drei Predigten im Rahmen der besonderen Missionen im Jahr des Glaubens besucht oder mindestens drei geistliche Betrachtungen über das Zweite Vatikanischen Konzil oder den Katechismus der Katholischen Kirche besucht. Weitere Möglichkeiten für einen Ablass im "Jahr des Glaubens" ist der Besuch der eigenen Taufkirche unter der Voraussetzung, dass das Taufversprechen erneuert wird.
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist.
Der vatikanische Erlass ist vom Apostolischen Großpönitentiar, Kardinal Manuel Monteiro de Castro, unterzeichnet. Er leitet den vatikanischen Gerichtshof, der über Ablässe in der katholischen Kirche entscheidet, die Apostolische Pönitentiarie.
Zuletzt hatte Johannes Paul II. für das Heilige Jahr 2000 einen vollständigen Ablass für ein ganzes Jahr gewährt. Ein solcher ist jedoch etwa auch mit dem "Urbi et Orbi"-Segen verbunden, den der Papst jedes Jahr an Weihnachten und Ostern vom Balkon des Petersdomes aus spendet.
Zeichen der Gnade und Barmherzigkeit
Der Ablass ist nach katholischem Verständnis ein Zeichen der Gnade, der den Menschen von "zeitlichen Sündenstrafen" befreit. Im Bußsakrament wird dem reuigen Sünder nach dem Bekenntnis die Sündenvergebung durch Gott zugesprochen. Der theologische Ausdruck von den "zeitlichen Sündenstrafen" meint in diesem Zusammenhang nicht, dass Gott zwar die Sünden vergibt, aber dann ähnlich einem weltlichen Gericht Strafen für Misstaten und Versäumnisse verhängt. Vielmehr sind damit die Nachwirkungen von Sünden gemeint, die zwar im Bußsakrament bereits vergeben wurden, aber deren Auswirkungen die Menschen weiter belasten.
Das kirchenamtliche Wort für "Ablass", das lateinische "indulgentia", bedeutet ursprünglich Nachsicht, Güte und Zärtlichkeit. Es hat daher nichts mit einem mysteriösen Handel zu tun, sondern lenkt die Aufmerksamkeit der Gläubigen auf Gott und seinen barmherzigen Umgang mit fehlerhaften und sündigen Menschen. Wer sich um einen Ablass bemüht, darf sich nach Lehre der Kirche gewiss sein, der Nachsicht und Güte Gottes zu begegnen, um dadurch auch selbst nachsichtiger und gütiger zu werden.
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