26. Oktober 2012 in Deutschland
Auch das Verbot der Protestaktion «Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen» im vergangenen April in Gießen wurde von den Richtern gestützt.
Gießen (kath.net/KNA) Ein Tanzverbot an Karfreitag ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtmäßig. Auch das Verbot der Protestaktion «Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen» im vergangenen April in Gießen wurde von den Richtern gestützt.
Das Verwaltungsgericht bestätigte mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das damals im Eilverfahren ausgesprochene Verbot. Tanzveranstaltungen am Karfreitag gemäß Hessischem Feiertagsgesetz zu verbieten, verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit, urteilten die Richter.
Sie wiesen damit die Klage des Organisators der Protestaktion und Mitglieds der Piratenpartei zurück, der sich in seiner negativen Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit verletzt sah. «Derzeit», so das Verwaltungsgericht weiter, gebe es bei einem Anteil von zwei Drittel Christen in der Gesamtbevölkerung zudem keinen Anlass, an der Berechtigung der Regelungen im Feiertagsgesetz zu zweifeln (Aktenzeichen: 4 K 987/12.GI). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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