Die Causa ‚Joachim Frank‘

4. Dezember 2012 in Deutschland


Die „Frankfurter Rundschau“ hat am Montagnachmittag eine Unterlassungerklärung unterschrieben. KATH.NET hat Beschwerde beim Deutschen Presserat eingebracht


Linz (kath.net)
Am gestrigen späten Nachmittag hat die „Frankfurter Rundschau“ gegenüber KATH.NET de facto eingestanden, dass der Bericht des eigenen Chefredakteurs, Joachim Frank, bezüglich kath.net frei erfunden und ohne Grundlage war. Die Rechtsabteilung der „Frankfurter Rundschau“ hat dies auch eingestanden und eine entsprechende Unterlassungs- und Widerrufserklärung unterzeichnet, die kath.net im Wortlaut wiedergibt:

„In der Sache teile ich Ihnen mit, dass der Autor des angegriffenen Beitrags, Herr Joachim Frank, es künftig unterlassen wird, zu behaupten und/oder zu verbreiten, der Betreiber des extrem konservativen Portals „kath.net“, Roland Noé, sei im Visier der Staatsanwaltschaft, wie geschehen in dem Beitrag unter der Überschrift ‚Kreuz.net ist offline‘ vom 2.12.2012 unter www.fronline.de Die Unterlassungserklärung wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben.

Die Frankfurter Rundschaft wird darüber hinaus unter www.fr-online.de eine Meldung veröffentlichen, wonach keine Ermittlungen gegen Ihre Mandantschaft seitens der Berliner Staatsanwaltschaft anhängig ist.“


Anmerkung von kath.net: Unabhängig von diesem klaren Schuldeingeständnis durch die „Frankfurter Rundschau“ wird kath.net noch weitere rechtliche Schritte gegen Hr. Frank überprüfen lassen und hat am Dienstag auch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingebracht.

Zur Dokumentation aus dem Pressekodex des Deutschen Presserats:

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.


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