Bistum Münster wird auf Wunsch auch Ausgetretene beerdigen

5. Dezember 2012 in Deutschland


Bistum Münster: „Wenn die Angehörigen dies wünschen, soll auch ein aus der Kirche Ausgetretener durch eine(n) Seelsorger(in) beigesetzt werden, sofern der Verstorbene dies nicht vorher ausdrücklich abgelehnt hat.“


Münster (kath.net/pbm) Die Begleitung von Sterbenden, Beisetzung der Verstorbenen und der Beistand für die Angehörigen bleibt ein "unaufgebbarer Dienst" der Kirche: "Er darf nicht verweigert werden und hat sich zuerst an dem Verstorbenen und den Bedürfnissen der Hinterbliebenen zu orientieren", heißt es in Empfehlungen für den Begräbnisdienst, den das Bischöfliche Generalvikariat Münster jetzt an alle hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger verschickt hat. Darauf weist die Bischöfliche Pressestelle in Münster hin. Der zweiseitige Text war in der Dechantenkonferenz beraten, vom Bischöflichen Rat beschlossen und dann von Bischof Felix Genn in Kraft gesetzt worden. Er bekräftigt, dass es seit Anfang der Kirche zu den "Werken christlicher Barmherzigkeit" gehöre, die Toten zu bestatten und Trauernde zu trösten.

Die Begräbnisfeier solle sich nach der Situation der Angehörigen und der Trauergemeinde richten und auf deren Wünsche eingehen, sofern sie nicht der Auferstehungshoffnung widersprächen, verdeutlicht die Bistumsleitung: "Unaufgebbare Elemente jedes christlichen Begräbnisses sind die Verkündigung aus der Heiligen Schrift, das Gebet für den Verstorbenen, der namentlich erwähnt wird, und als Zeichenhandlung das Kreuzzeichen sowie möglichst die Segnung mit Weihwasser in Erinnerung an die Taufe." Wenn die Angehörigen dies wünschen, soll auch ein aus der Kirche Ausgetretener durch eine(n) Seelsorger(in) beigesetzt werden, sofern der Verstorbene dies nicht vorher ausdrücklich abgelehnt hat. Bei Urnenbestattungen sei es sinnvoll, vor der Verbrennung den Leib des Toten zu segnen, um damit der "Würde dieses Menschen über den Tod hinaus" Ausdruck zu geben, heißt es in dem Text.

Das Bistum hält es für ratsam, in den Gemeinden Gruppen zu bilden, die trauernde Angehörige am Grab und auch in der Zeit danach begleiten. Auch das vielfach übliche Totengebet in den Tagen vor der Beerdigung, das Sechswochenamt und das Jahresgedächtnis behalten ihre Bedeutung. Darüber hinaus entspreche es dem Verkündigungsauftrag der Kirche, Sterben und Tod über den aktuellen Trauerfall hinaus als Teil des menschlichen Lebens ins Bewusstsein zu rufen. Auf den Friedhöfen als "Orten des Gedächtnisses und der Hoffnung auf das Leben" sollen "vielfältige Formen christlicher Beisetzung" möglich sein. Die Pfarrei sorge dafür, dass niemandem aus finanziellen Gründen ein christliches Begräbnis und eine würdige Grabstätte verwehrt bleibt, heißt es in den Empfehlungen der Diözese Münster.


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