Beschämender Vorgang darf sich nicht wiederholen

22. Jänner 2013 in Deutschland


Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner veröffentlicht Erklärung zur Behandlung eines Vergewaltigungsopfers in einem katholischen Krankenhaus im Erzbistum


Köln (kath.net/PEK/red)
Die Erklärung im Wortlaut auf kath.net:

Was im Dezember des vergangenen Jahres einer jungen Frau in zwei katholischen Krankenhäusern widerfuhr, hätte nie geschehen dürfen: Sie suchte Hilfe in großer Not und fand keine Aufnahme. Dieser Vorgang beschämt uns zutiefst, denn er widerspricht unserem christlichen Auftrag und Selbstverständnis. Es gab und gibt auch keine kirchliche Anweisung, Vergewaltigungsopfer anders zu behandeln oder gar abzuweisen. Deshalb muss jetzt genau erforscht werden, was dazu führte, diese Frau nicht aufzunehmen. So etwas darf sich auf keinen Fall wiederholen.

Die beiden Krankenhäuser haben sich inzwischen bei der Patientin entschuldigt. Ich schließe mich dieser Entschuldigung auch persönlich an. Denn die tätige Hilfe ist für unser Kirche- und Christsein wesentlich. Deshalb stehen unsere Krankenhäuser ausnahmslos allen Hilfesuchenden offen.

Eine Vergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechen. Gerade hier müssen wir jede notwendige medizinische, seelsorgliche und menschliche Hilfe leisten, einschließlich der so genannten Anonymen Spurensicherung. Ausgenommen sind nach unserem Selbstverständnis allerdings alle Maßnahmen, welche die Tötung eines möglicherweise schon gezeugten Kindes bedeuten.

Die Vorgänge in Köln haben auch eine Diskussion über die kirchliche Ethik ausgelöst, weil diese Grundhaltung von vielen Menschen nicht geteilt wird. Die Position der katholischen Kirche wird dabei schnell als überholt oder realitätsfern bezeichnet. Realität aber ist: wir stehen hier vor einer grundsätzlichen und bedrängenden moralischen Entscheidung.

Die Kirche vertritt eine klare Position für das Leben: Der Schutz eines Menschenlebens gilt uneingeschränkt und von der Zeugung an. Der Lebensschutz ist, auch nach meiner festen Gewissensüberzeugung, eine unüberschreitbare Grenze und jedem menschlichen Eingriff entzogen. Ich bin mir bewusst, dass dies – wie in diesem Fall – in geradezu unerträgliche Entscheidungssituationen führt. Ich bin aber überzeugt, dass wir diese Position des absoluten Lebensschutzes nicht relativieren dürfen, weil wir sonst die Menschenwürde insgesamt relativieren. Sie ist unteilbar. Auf ihr ruht unser Bild vom Menschen als Ebenbild Gottes, unser Verständnis von der menschlichen Person und nicht zuletzt das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft. Der Ruf unseres Gewissens verpflichtet uns, alles zu tun, dass die Entscheidung immer zugunsten des Lebens ausfällt.


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