Fußwaschung für Frauen ‚pastoral begründet‘ und zulässig

30. März 2013 in Weltkirche


Lombardi verteidigte die Geste von Papst Franzsikus gegen Vorwürfe von Traditionalisten.


Vatikanstadt (www.kath.net/ KNA)
Dass Papst Franziskus bei der traditionellen Fußwaschung am Gründonnerstagabend auch zwei Frauen die Füße gewaschen hat, hatte nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi „pastorale“ Gründe. Damit zog sich der neue Papst Unmut aus den Reihen traditionalistischer Katholiken zu. Sie argumentieren, Jesus habe den zwölf Aposteln, also nur Männern, die Füße gewaschen.

Papst Franziskus feierte den Abendmahlsgottesdienst diesmal mit 49 Häftlingen im römischen Jugendgefängnis Casal del Marmor, in dem es auch einen größeren Anteil inhaftierter Frauen gibt, erläuterte Lombardi. Daher sei es zulässig gewesen, in dieser geschlossenen Gemeinschaft auch weibliche und nicht-katholische Häftlinge in die Geste der Fußwaschung mit einzubeziehen. Bei dieser handele es sich nicht um ein Sakrament, wenn auch um einen wichtigen Ritus, für den es jedoch keine Gesetze gebe, so der Vatikansprecher. Zudem habe der neue Papst bereits in seiner Zeit als Erzbischof von Buenos Aires wiederholt in Abendmahlsgottesdiensten am Gründonnerstag auch Frauen in die Fußwaschung mit einbezogen.

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