29. April 2013 in Deutschland
Kein Sex vor der Ehe? Münchner Moraltheologe beklagt beim ZdK-Treffen ernsthaft eine Verengung der sexualethischen Diskussionen auf das Raster "Ehe oder Nicht-Ehe" und möchte die Sexualmoral überdenken
Münster (kath.net/KNA/red)
Die katholische Kirche hat im Bereich ihrer Sexualethik ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem. Dies behauptete bei der Frühjahrsvollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zumindest der Münchner Moraltheologen Konrad Hilpert (Foto) und meinte, dass "leidige Diskrepanz zwischen amtlichen Forderungen und gelebten inneren Überzeugungen des Großteils der Gläubigen" gäbe. Hilpert wandte sich dagegen, das in der Kirche über Sexualität von der übergeordneten Position des Besserwissens und «im Gestus des Belehrens» gesprochen werde. Vielmehr müsse der Grundsatz des Fragens und Lernens gelten und ein Sprachmodus herrschen, der die Erfahrungen und Überzeugungen der Menschen einbeziehe.
Der Theologe beklagte eine Verengung der sexualethischen Diskussionen auf das Raster "Ehe oder Nicht-Ehe". Statt "detaillierte Verbotsnormen" vorzugeben, müsse die Sexualmoral unter dem Stichwort "Beziehungsethik" gesehen werden. Dann sei Sexualität eine "spezielle Art von Kommunikation", in der personale Güter wie Zuneigung, Wertschätzung, Fürsorge, Annahme und Trost mitgeteilt werden. Dabei gehe es weniger um die Bestimmung der Grenzen, «innerhalb der Befriedigung erlaubt und jenseits der sie verboten ist», sondern um Verantwortung für Menschen, denen man emotional und leiblich nahekomme. «Sexualethik muss also von den Beziehungen her gedacht und ausgestaltet werden und nicht umgekehrt», sagte Hilpert. Dieser Perspektivenwechsel sei anspruchsvoll und erfordere, dass Beziehungen gestaltet und gefördert werden.
Auszüge aus dem Katechismus der Katholischen Kirche über die Lehren der Kirche zu Sexualität und Ehe:
2360 Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft. Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt.
2361 Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher. Auf wahrhaft menschliche Weise wird sie nur vollzogen, wenn sie in jene Liebe integriert ist, mit der Mann und Frau sich bis zum Tod vorbehaltlos einander verpflichten" (FC 11).
2366 Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die auf der Seite des Lebens" steht (FC 30), daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß" (HV 11). Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen - liebende Vereinigung und Fortpflanzung - die beide dem ehelichen Akt innewohnen" (HV 12) [Vgl. Pius Xl., Enz. Casti connubii"].
2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung. Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln:
2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [Vgl. HV 16] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel" (HV 14).
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Foto Konrad Hilpert: © Ludwig-Maximilians-Universität München
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