21. Mai 2013 in Deutschland
Bundestagsabgeordneter Norbert Geis (CSU): Eine Gesetzgebung, die die Institution der Familie schwächt, stellt eine Bedrohung für die christlich fundierte Kultur Deutschlands und Europas dar. Von Dr. Tobias Klein
Berlin (kath.net) Norbert Geis, geboren 1939, ist seit 1987 Bundestagsabgeordneter für die CSU; zuvor war er fünf Jahre lang Mitglied des Bayerischen Landtags. Dem 18. Deutschen Bundestag, der im September gewählt wird, wird er nicht mehr angehören. Auf Einladung des Ortsverbands Alt-Pankow der Berliner CDU hielt der streitbare Konservative nun am vergangenen Donnerstag im Landhaus Pankow einen Vortrag über seine Bilanz nach 45 Jahren Politik.
Für die Veranstaltung geworben hatten auch die Christdemokraten für das Leben (CDL), deren stellvertretender Bundesvorsitzender Norbert Geis lange Jahre gewesen ist. Der Berliner CDL-Landesvorsitzende Stefan Friedrich, der als Moderator durch den Abend führte, würdigte Geis in seinen Begrüßungsworten als unbeugsamen Streiter für Frieden und Gerechtigkeit und als überzeugten und engagierten katholischen Christen. In seinem rund einstündigen Vortrag legte Norbert Geis einen klaren Schwerpunkt auf Fragen des Lebensschutzes sowie des christlichen Menschen- und Familienbildes.
Lebensschutz als erste und wichtigste Aufgabe des Staates
So erinnerte Geis an die Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts in Deutschland seit den 70er Jahren: 1973 sei die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch gegen die von der sozialliberalen Regierungskoalition angestrebte Fristenregelung vors Bundesverfassungsgericht gezogen mit Erfolg: Am 25.02.1975 erklärte das Gericht die Neuregelung des § 218 für verfassungswidrig.
Als Kompromisslösung wurde damals die Indikationsregelung geschaffen; laut Norbert Geis Einschätzung erwies sich jedoch bald die vierte, die sogenannte soziale Indikation als das Scheunentor, durch das nahezu alle Abtreibungen durchgelassen wurden.
Die nach der Wiedervereinigung als Kompromiss zwischen bundesrepublikanischem und DDR-Abtreibungsstrafrecht geschaffene Fristenregelung mit Beratungspflicht lehne er persönlich bis heute ab, erklärte Geis; der verbreiteten Auffassung, das Strafrecht sei kein geeignetes Mittel zum Schutz des ungeborenen Lebens, widersprach er: Der Schutz des Lebens ist die erste und wichtigste Aufgabe, weil das Leben ein elementares Gut ist. Der Staat hat die Pflicht, das Leben zu schützen mit seiner stärksten Waffe und das ist das Strafrecht! Er räumte allerdings ein, dass er für eine Umkehrung des Trends zur immer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsstrafrechts keine realistischen Chancen sieht.
Wir sind nicht das Schicksal!
Als einen weiteren Aspekt der Auseinandersetzungen um das vorgeburtliche Lebensrecht führte Geis das Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) an, also die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau üblicherweise mit dem Ziel, Embryonen, bei denen genetische Defekte festgestellt werden, gar nicht erst zu implantieren.
Das ist nichts anderes als eine Selektion! stellte Geis fest und erklärte ein solches Vorgehen für unvereinbar mit der menschlichen Würde, die auch einem in vitro gezeugten Embryo zustehe: Wir sind nicht das Schicksal! Die strenge Haltung der Lebensschützer gegenüber der PID habe sich im Bundestag jedoch nicht durchsetzen lassen.
Das Ergebnis sei wieder einmal ein halbweicher Kompromiss gewesen, der die PID in solchen Fällen zulässt, in denen die genetische Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit wahrscheinlich macht. Im internationalen Vergleich, betonte Geis jedoch, ist unsere Regelung aber besser als viele andere.
Im Zweifel für das Leben
Mit Blick auf die aktuellen Auseinandersetzungen um die Legalisierung von Sterbehilfe betonte Geis den qualitativen Unterschied zwischen sterben lassen und töten. In inhaltlicher Übereinstimmung mit dem Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2278 allerdings ohne sich darauf zu berufen , erklärte er, es sei durchaus moralisch vertretbar, einen Patienten, bei dem nur noch die vegetativen Körperfunktionen künstlich aufrecht erhalten werden könnten, durch die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen sterben zu lassen; hingegen seien aktive Sterbehilfe oder assistierter Suizid der Tötung auf Verlangen gleichzustellen, die nach deutschem Recht aus guten Gründen verboten sei.
Der Wunsch zu sterben sei in aller Regel als Symptom einer psychischen Erkrankung zu betrachten, die durchaus therapierbar sei; daher könne der Todeswunsch eines Menschen niemals einem anderen Menschen das Recht geben, diesen tatsächlich zu töten.
Aber auch im Bereich der passiven Sterbehilfe dürfe man sich, so Geis, die Entscheidung darüber, wann man einen allem Anschein nach todgeweihten Patienten sterben lassen dürfe, nicht zu leicht machen; auch Patientenverfügungen seien hier kein Freifahrtschein.
Geis gab zu bedenken, dass Patientenverfügungen in aller Regel zu einem Zeitpunkt ausgestellt werden, wenn die betreffenden Personen noch gesund sind und sich gar nicht vorstellen können, wie sehr sie im Ernstfall womöglich am Leben hängen dann aber vielleicht nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebenswillen zu kommunizieren. Es liege daher in der Verantwortung der Ärzte wie auch der gesetzlichen Vertreter der Patienten, sich im Zweifel für das Leben zu entscheiden.
Schutz von Ehe und Familie als Staatsziel (Art. 6 GG)
Seine Ausführungen zur Familienpolitik leitete Norbert Geis mit einigen Bemerkungen zur dramatisch niedrigen Geburtenquote in Deutschland ein. Als eine zentrale Ursache hierfür machte er die fortschreitende Auflösung von familiären Strukturen aus: Es liege auf der Hand, dass intakte Ehen und ausgeprägte familiäre Bindungen die besten Voraussetzungen für den Mut zum Kind böten. Ein klares Indiz hierfür sei der im Vergleich zur Gesamtbevölkerung signifikant größere Kinderreichtum in Migrantenfamilien, die sich häufig durch ausgeprägten Familienzusammenhalt auszeichneten.
In diesem Zusammenhang betonte Geis auch die herausragende Bedeutung der Familie für die Bewahrung und Weitergabe kultureller Identität: Die Geschichte lehrt, dass Kulturen sterben und untergehen können. Die Familie hat die Aufgabe, Kultur zu erhalten, zu bewahren.
Die kulturelle Identität Deutschlands und Europas sei im Kern eine christliche, weshalb man sich nicht damit zufrieden geben dürfe, dass die Geburtenquote in Deutschland durch den Kinderreichtum muslimischer Zuwanderer aufgebessert werde. Geis verwies auf Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie als Staatsziel festschreibt: In diesem Punkt, das wage ich zu behaupten, waren die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes vom Heiligen Geist beseelt.
Eine Gesetzgebung, die den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie untergrabe, gefährde daher die Lebensgrundlagen der Kultur, führte Geis weiter aus. Vor diesem Hintergrund kritisierte er die Bestrebungen zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe: Das Ansinnen, die Begriffe Ehe und Familie so umzudefinieren, dass sie auch homosexuelle Lebenspartnerschafte einschließen ein Ansinnen, das auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt bzw. mit vorangetrieben wird , verkenne den Sinn der rechtlichen Privilegierung der Ehe: Diese, verstanden als der Intention nach lebenslange Bindung zwischen einem Mann und einer Frau, sichere nicht nur die Generationenfolge, sondern sei auch hinsichtlich der Vermittlung von Daseinskompetenz an die Kinder durch keine andere Institution zu ersetzen.
Nichts und niemand kann die Kinder so gut mit den Fähigkeiten ausstatten, das Leben zu meistern, wie Vater und Mutter das können durch ihre besondere Nähe zum Kind. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass hierfür besonders die ersten drei Lebensjahre des Kindes entscheidend sei; deshalb wandte Geis sich entschieden gegen Bestrebungen, Kinder unter drei Jahren in Krippen statt im Kreise der Familie zu erziehen.
Zur Ausweitung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare merkte Geis an, bei Adoptionen müsse dem Wohl des Kindes höheres Gewicht zukommen als dem Kinderwunsch des Paares; die Zahl der adoptionswilligen Paare übersteige die Zahl der zur Adoption stehenden Kinder schon jetzt um ein Vielfaches. Es liege aber auf der Hand, dass ein Kind bei Vater und Mutter besser aufgehoben sei als bei zwei gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern; darum sei eine Ausweitung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare schlicht unsinnig.
Solidarität mit Michael Büge
Mit rund 60 Teilnehmern war die Veranstaltung im Landhaus Pankow sehr gut besucht; besonders herzlich begrüßten die Veranstalter den Bezirksvorsitzenden der CDU Berlin-Neukölln, Michael Büge, der wenige Tage zuvor in einem Aufsehen erregenden Akt als Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales entlassen worden war. Grund für die Entlassung des über die Parteigrenzen hinweg anerkannten Sozialpolitikers war seine Mitgliedschaft in der Studentenverbindung Gothia. Im Anschluss an den Vortrag von Norbert Geis wurde Michael Büge Gelegenheit gegeben, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen, die von vielen Beobachtern als ein weiteres Beispiel dafür wahrgenommen werden, dass Persönlichkeiten, die sich als konservativ, womöglich gar als christlich-konservativ positionieren, der öffentlichen Meinung gegenüber einen zunehmend schweren Stand haben selbst innerhalb der CDU. Büge selbst betonte, seine Entlassung sei lediglich von einigen Wenigen betrieben worden; und abgesehen davon, dass niemand, auch nicht die Opposition, einen Zweifel daran gelassen habe, dass er sein Amt in vorbildlicher Weise ausgeübt habe, habe er in den zurückliegenden Tagen große Sympathie und Solidarität erfahren nicht nur aus seinem eigenen Bezirksverband, nicht nur von der Parteibasis, sondern auch aus der Fraktion. Der Applaus, der auf seine Worte folgte, bewies, dass auch das Publikum im Landhaus Pankow hinter ihm stand.
Foto MdB Norbert Geis: (c) Norbert Geis
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