6. Juni 2013 in Deutschland
Erzbischof Zollitsch kritisiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung und "Eingetragene Lebenspartnerschaften": Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab.
Bonn (kath.net/pm)
Erzbischof Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat am Donnerstag am Nachmittag das vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig kritisiert. In einer Aussendung erklärt Zollitsch: "Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft." Zollitsch erinnerte auch daran, dass bereits 2002 das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen habe, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft ein ,aliud zur Ehe und daher etwas anderes als die Ehe und keine ,Ehe unter falschem Etikett sei. "Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft. Eine unterschiedliche Behandlung von eingetragenen Partnerschaften und der Ehe stellt deshalb keine Form der Diskriminierung dar, sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat., stellte der Freiburger Erzbischof fest.
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