Verfassungsänderung für Ehe und Familie dem Volk vorlegen

17. Juni 2013 in Deutschland


Forum Deutscher Katholiken fordert, die aus dem Gleichstellungsurteil für schwule Partnerschaften notwendig gewordene Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen


Kaufering (kath.net) „Mit dem Urteil vom 7. Mai 2013, AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe verstößt u.E. das Bundesverfassungsgericht gegen Geist und Buchstaben der Verfassung, Artikel 6,1 GG, lautet: ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung‘.“ Darauf wies Prof. Hubert Gindert für das Forum Deutscher Katholiken vor wenigen Tagen hin.

Der Vorsitzende des Forums erläuterte weiter, wenn Parteien bzw. Parlamentarier die Gleichstellung von der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollten, dann sei der diesbezügliche Artikel unserer Verfassung mit den Mehrheiten, die dafür vorgesehen sind, zu ändern. Da in einer Demokratie „das Volk der oberste Souverän“ ist, schlage das Forum Deutscher Katholiken „vor, die notwendig gewordene Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen“.

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