Bischof Ackermann nimmt Amtsverzicht eines Diözesanspriesters an

24. Juni 2013 in Deutschland


Gegen den Pfarrer laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, ihm wird vorgeworfen, einem Jugendlichen zur Vornahme sexueller Handlungen Geld angeboten zu haben. Der Pfarrer bestreitet dies. Annahme des Amtsverzichts ist keine Vorverurteilung


Trier (kath.net/pm) Der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Lebach im Saarland hat gegenüber dem Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann seinen Amtsverzicht zum 30. Juni 2013 erklärt. Bischof Dr. Ackermann hat diesen Verzicht in der vergangenen Woche angenommen. Gegen den Pfarrer laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Ihm wird vorgeworfen, einem Jugendlichen zur Vornahme sexueller Handlungen Geld angeboten zu haben. Der Pfarrer bestreitet diese Vorwürfe.

Gemäß den Leitlinien der Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger hat der Bischof den Pfarrer während des laufenden Verfahrens beurlaubt. Seither stellt der Dechant des Dekanates Dillingen Grundvollzüge der Seelsorge als Pfarrverwalter sicher. Um wieder eine geordnete Seelsorge gewährleisten zu können, möchte der Bischof die Pfarrerstelle in Lebach baldmöglichst neu besetzen. Daher hat er den beurlaubten Pfarrer nun gebeten, auf sein Amt als Pfarrer zu verzichten. Ausdrücklich ist mit der Annahme des Amtsverzichts keine Vorverurteilung des Pfarrers verbunden.


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